Wechsel PKV in GKV bei befristeter Teilzeit (Private Krankenversicherungen)

Squirrel, Mittwoch, 19.02.2020, 11:57 (vor 1739 Tagen) @ Czauderna

Wieso hängt das vom Arbeitgeber ab?

Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt.

Das ist in einem Gesetz geregelt und der Arbeitgeber muss entsprechend handeln.

Infos habe ich hier gefunden:
https://www.tk.de/resource/blob/2038142/
67eb1d3a377f6df37703c5a0e3b93bf4/rundschreiben-jae-data.pdf

Ich bin mir nur bei meinen zwei Fragen unsicher. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich leider keine Auskunft.


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