Private KV im Zweitstudium (Private Krankenversicherungen)

Till3142 @, Donnerstag, 13.02.2020, 15:17 (vor 1746 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Situation ist derzeit Folgende:

Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen (bin aber noch bis März immatrikuliert) und habe direkt im Anschluss mit der Promotion angefangen. Im Zuge dessen wurde ich angestellt und habe laut Arbeitsvertrag ein 20h Woche. Bisher war ich über meine Eltern privat versichert und würde den entsprechenden Tarif gerne bis zum Ende der Promotion behalten. Ein Wechsel in eine gesetzliche KV wäre für mich teurer und auch sonst recht "unpraktisch".
Was ich bisher nicht wusste ist, dass man als eingeschriebener Promotionsstudent kein "ordentlicher Student" ist. Als solcher wäre man ja meines Wissens bei Jobs mit bis zu 20 Wochenstunden nicht versicherungspflichtig. Entsprechend habe ich Anfang der Woche eine Nachricht von meinem neuen Arbeitgeber bekommen, ich müsse mich schnellstmöglich in einer gesetzlichen KV anmelden, da mein Einkommen zu hoch sei. Seitdem grüble ich, wie ich weiter vorgehe.

Mir kam nun der Gedanke, mich noch schnell für ein Zweitstudium an der Hochschule anzumelden, um wieder als ordentlicher Student zu gelten und in die 20h Regelung zu fallen. Kann mir jemand sagen, ob der Gedankengang so richtig ist? Die Begründung dafür, dass man als Promotionsstudent kein ordentlicher Student ist, beruht meines Wissens darauf, dass man als Vorraussetzung für die Promotions bereits ein ordentliches Studium abgeschlossen haben muss. Die gleiche Argumentation gilt natürlich auch für Zweitstudien, daher bin ich mir unsicher ob das so funktioniert.

Ich bin auf jeden Fall für Ratschläge dankbar.

Beste Grüße,
Till

Private KV im Zweitstudium

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2020, 09:26 (vor 1741 Tagen) @ Till3142

Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen (bin aber noch bis März immatrikuliert) und habe direkt im Anschluss mit der Promotion angefangen.

Bedeutet dann aber auch, dass du ab dem Zeitpunkt deiner Exmatrikulation bei der PKV keinen Anspruch mehr auf Ausbildungstarife hast und somit werden deine Krankenversicherungsbeiträge umgestellt.

Wenn du aber einen Arbeitsvertrag vorweist, bei dem du mehr als 450 € mtl. verdienst, bzw. ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze hast, wirst du gesetzlich Pflichtversichert.

Alles weitere solltest du mit deinem Versicherungsvermittler besprechen.

Außerdem bist du nicht über deine Eltern versichert, sondern hast in der PKV eigene Tarife.

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