Krankenhaustagegeld (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe einen Zusatztarif für die Unterbringung im Zweibettzimmer.
Nun war ich einige Zeit im Krankenhaus. Dort habe ich meinen Zusatztarif nicht angegeben. Ich wurde dennoch (ohne einen Anspruch darauf geltend zu machen) in einem Einbettzimmer untergebacht (die meisten, aber nicht alle Zimmer in diesem KKH sind Einzelzimmer).
In Rechnung gestellt wurde der Standard Pflegesatz. Es wurden keine gesonderten Kosten für Unterbringung in Ein/Zweibettzimmer berechnet.
Die Versicherungsbedingungen enthalten dazu folgende Beschreibung:
"Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder Unterbringung und Verpflegung
nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein
Krankenhaustagegeld gezahlt"
Die PKV stellt sich nun auf den Standpunkt, dass sie kein Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlen muss, weil ich ja besser untergebracht war.
Ich habe keine Wahlleistungsvereinbarung bzgl. Unterbringung unterschrieben.
Hat hier jemand Erfahrung/Wissen dazu, ob das so rechtens ist, oder ob mir die PKV das Tagegeld zahlen muss.
Vielen Dank
Krankenhaustagegeld
Hallo,
ich meine, das kommt auch auf den Vertrag an. Ich habe selbst einen Vertrag bei einer großen PKV (schon seit zig Jahren). Wenn ich mal ins Krankenhaus müsste, bekomme ich, unabhängig davon, wie ich untergebracht werden, also z.B. auch in einem Mehrbettzimmer pro Tag den versicherten Betrag ausgezahlt.
Gruss
Czauderna
Krankenhaustagegeld
In so einem Fall muss man jemanden suchen, der einem hilft, seine Rechte durchzusetzen!
Das gibt es nicht umsonst!
Allerdings würde in einem solchen Fall ggf. der VR auch zum Schadenersatz für die Kosten der Rechtsverfolgung verpflichtet sein.
Sie sollten einen qualifizierten Versicherungsberater in Anspruch nehmen!
Der Versicherer ist ja bekannt - also mir!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Krankenhaustagegeld
Hallo Herr Müller,
ist die Versicherungsklausel so einzigartig, dass Sie daran schon den Versicherer erkennen? Macht Sie sympatisch.
Ich will nichts umsonst (und gehe auch davon aus, dass sich das ggf. nicht ohne Unterstützung durch Berater oder Anwalt durchsetzen lässt).
Aber darf ich Ihr Feedback so verstehen, dass es aus Ihrer Erfahrung heraus recht eindeutig ist, dass die Versicherung (Thüringischer Abstammung) zahlen muss?
Viele Grüße
Ralph
Krankenhaustagegeld
Solche Klauseln findest Du in fast jeder KH-Zusatz-Police. Selbst bei vielen PKV'en gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen Chefarztbehandlung und/oder Ein- bzw. Zweibettunterbringung und Krankenhaustagegeld.
Aber warum bist Du nicht einfach froh darüber, dass Du trotz einer schlechten ZV (Zweibettzimmer) in einem Einbettzimmer untergebracht wurdest? Hast Du es denn so nötig, wegen der paar Kröten Deine Nerven so zu strapazieren und eventuell noch Anwaltskosten oder, noch schlimmer, Kosten für "Versicherungsberater" zu bezahlen?
Du tust mir wirklich leid.
Krankenhaustagegeld
Diese Klausel in der Ausgestaltung hat nicht jede PKV!
Und ein Zweibettzimmer ist ja keine schlechte Zusatzversicherung!
Und alles was er will, ist ja sein Recht!
--
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Krankenhaustagegeld
Ich will nichts umsonst (und gehe auch davon aus, dass sich das ggf. nicht ohne Unterstützung durch Berater oder Anwalt durchsetzen lässt).
Bitte beachten, ein Versicherungsberater bietet diese Hilfe nur gegen Entgelt an.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht hast, solltest du keinen Versicherungsberater, sondern einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur dieser wird über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Außerdem hast du die Gewissheit, dass es tatsächlich ein Rechtsanwalt ist!
Einen Versicherungsberater dagegen, musst du selbst bezahlen.
Außerdem ist es entscheidend, was in deinen Versicherungsbedingungen steht und nicht was hier manche meinen zu wissen.
Krankenhaustagegeld
Das ist falsch!
Unsere Rechnungen werden, wenn die entsprechende Leistungsart abgesichert und die anderweitigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, von den Rechtsschutzversicherern erstattet - sie sind ja auch nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstellt!
--
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Krankenhaustagegeld
Herr Müller,
ihnen glaube ich doch schon lange nichts mehr,
nachdem Sie sich immer noch als Versicherungsberater bezeichnen, obwohl Sie keiner sind!
Aber Sie können doch sicher per Gesetz oder per Versicherungsbedingungen belegen, dass die Kosten eines Versicherungsberaters von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird.
Krankenhaustagegeld
Lesen sie BGH Urteile und beschäftigen Sie sich mit EU-Recht.
Ich muss nichts beweisen, weil unsere Mandanten es ja erleben!
Wenn ein ausgebildeter Versicherungskaufmann IHK mit 35 Jahren Berufserfahrung in PKV bei einem registrierten Versicherungsberater (juristische Person), die registriert ist, angestellt ist und die Tätigkeit macht, dann ist er als Versicherungsberater tätig. Angestellte Versicherungsberater können sich gar nicht im Register registrieren!
Die Außendienstmitarbeiter der Debeka sind übrigens auch alle nicht registriert, weil sie angestellte ADM sind!
Auch die angestellten Kundenbetreuer großer Versicherungsmakler sind nicht registriert, weil nur der Versicherungsmakler an sich registriert ist!
Dass das Ihren geistigen Horizont zu überschreitet scheint, ist schon abenteuerlich!
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Krankenhaustagegeld
Hallo,
wie schon schrieb im anderen Thread.
Gruss
Czauderna