Abrechnung nach DKG-NT Band 1 Vollkostenabrechnung ?!? (Private Krankenversicherungen)
Guten Abend,
ich musste mich kürzlich in der Notaufnahme in einer Klinik vorstellen und wurde daraufhin neurologisch untersucht (auch Blut wurde abgenommen).
Angemeldet habe ich mich nach § 13 SGB V (2) im Rahmen der Kostenerstattung, also gesagt "ambulant als Privatpatient" der eine Rechnung nach GOÄ benötigt. Falls eine stationäre Aufnahme erfolgt dann GKV + stationäre Zusatzversicherung.
Nun erhalte ich eine Rechnung vom "Institut Zentrale Notaufnahme" mit dem Hinweis: "Institutsleistungen nicht nach GOÄ abrechenbar, daher Abrechnung nach dem Tarif der deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG-NT Band 1 Vollkostenabrechnung nach Spalte 7).
--> hat jemand mit Kostenerstattungsverfahren schon mal obiges gehört und eine derartige Rechnung erhalten und vor allem erstattet bekommen?!?
Die Rechnung ist auf dem Weg zur GKV und man darf gespannt sein. Ebenso wie sich die ARAG nach hoffentlich erfolgter Vorleistung verhalten wird.
Das ist jetzt keine große Summe aber sowas ist mir in über 10 Jahren bisher nicht im Briefkasten gelandet.
Abrechnung nach DKG-NT Band 1 Vollkostenabrechnung ?!?
Warten sie doch bitte erst einmal ab!
Wahlleistungsvereinbarungen in einer Notfallaufnahme? Einfach mal schauen, ob das überhaupt geht!
Eigentlich nicht ......
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Abrechnung nach DKG-NT Band 1 Vollkostenabrechnung ?!?
Danke für den Hinweis.
Ich warte ab was meine gesetzliche Krankenversicherung dazu sagt.
Die Rechnung wurde meinerseits mal ohne speziellen Kommentar dazu mit den restlichen Rechnungen aus 2019 eingereicht.
Abrechnung nach DKG-NT Band 1 Vollkostenabrechnung ?!?
Nur abschließend, falls es jemand mal genauso geht: die GKV als auch die ARAG haben problemlos erstattet.