Help: Beitragsneuberechnung nach Steuerbescheid (Gesetzliche Krankenkassen)

Blumenbutter, Freitag, 31.01.2020, 17:58 (vor 1759 Tagen)

Liebe Forumsgemeinde,

Ich bekam von meiner KK einen netten Brief: es hätte gesetzliche Änderungen gegeben und das wäre bestimmt zu meinem Vorteil sie hätten gern meinen Steuerbescheid 2017.
Ich schickte meinen Steuerbescheid von 2017 (Damals war ich noch Selbstständig mit Kleinunternehmerregelung - daher lag mein Jahreseinkommen auch unter 17 000 €)
Nun habe ich eine Berechnung von der Krankenkasse bekommen - die Rechen mit einem Monatseinkommen von über 2100 € - entspräche einem Jahreseinkommen von über 25 000€, doch dieses Zahl kann ich beim besten willen nicht in meinem Steuerbescheid finden???

Woran liegt das?

Vielen Dank!
Die Butterblume

Help: Beitragsneuberechnung nach Steuerbescheid

Czauderna, Freitag, 31.01.2020, 18:33 (vor 1759 Tagen) @ Blumenbutter

Hallo,
für Hauptberuflich Selbständige lag die Mindestbeitragsbemessungsgrenze im Jahre 2017 bei 2.231,25 € mtl. - ergibt für das Jahr 26.775,00 €.
Danach musste für 2017 jeder hauptberuflich Selbständige zahlen, auch wenn er beispielsweise nur 15000 € lt. Einkommensteuerbescheid hatte.
Diese Mindestbeitragsbemessungsgrenze ist mittlerweile abgeschafft und liegt in 2020
bei 1061,67 €.
Daran könnte es demnach liegen.
Gruss
Czauderna

Help: Beitragsneuberechnung nach Steuerbescheid

Blumenbutter, Freitag, 31.01.2020, 18:41 (vor 1759 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank Czauderna,

Aber das ich Selbstständig bin war der Krankenkasse doch bekannt, ich habe ja damals Beiträge gezahlt, ich verstehe nur nicht warum ich jetzt rückwirkend hochgestuft werde???

Viele Grüße
Blumenbutter

Help: Beitragsneuberechnung nach Steuerbescheid

Czauderna, Sonntag, 02.02.2020, 11:16 (vor 1758 Tagen) @ Blumenbutter

Hallo,
das kann ich dir so leider auch nicht sagen. Ich kann nur vermuten, dass du in 2017 ggf. nicht als hauptberuflich Selbständiger versichert warst und das galt eben noch eine wesentlich niedrigere Mindestbeitragsbemessungsgrenze und das die Kasse jetzt eben entschieden hat, dass du auch in 2017 hauptberuflich selbständig warst und dass daher die Nachforderung kommt. Aber das ist nur eine Vermutung - Gewissheit kannst du dir nur bei der Kasse selbst beschaffen.
Gruss
Czauderna

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