GKV-Pflicht bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 02.02.2020, 11:12 (vor 1757 Tagen) @ Volvonaut

Hallo,
nein, es zählt nur das Entgelt ab Beschäftigungsbeginn für die Beurteilung.
Beispiel :
Beschäftigung bei Arbeitgeber A - mit. 6000,00 € mtl. und kranken versicherungsfrei.
Versicherung in PKV oder in GKV freiwillig.
Ende der Beschäftigung zum 31.10.
Neue Beschäftigung ab 01.11. bei Arbeitgeber B mit 3000,00 € mtl. - Krankenversicherungspflichtig und Wechsel in die GKV-Pflichtversicherung (wenn auch das Alter passt)
oder Wechsel des Status freiwillig versichert in Pflichtversichert.
Gruss
Czauderna


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