Krankenkasse verweigert Kündigung (Krankenkassenrecht)
Hallo in die Runde und natürlich noch ein gesundes neues Jahr.
Ich habe eine kurze Frage bzgl. eines Krankenkassenwechsels.
Mein Mann und ich möchten ab 01.03.2020 bei einer anderen Krankenkasse versichert sein. Hierzu haben wir fristgerecht und nachweislich im Dezember unsere Kündigung eingereicht. Nun haben wir am Wochenende zwei Briefe erhalten. Im Brief meines Mannes wurde die Kündigung akzeptiert und er kann pünktlich zum 01.03.2020 in die neue Kasse wechseln. Bei mir wurde jedoch die Kündigung abgelehnt. Begründung ist hier, dass ich angeblich keine 18 Monate Mitglied sei und bitte bis Ende April 2021 meine Entscheidung überdenken bzw. warten soll. Leider stimmt die Tatsache, dass ich weniger als 18 Monate Mitglied sein soll, überhaupt nicht. Ich bin seit über 10 Jahren dort versichert und der Meinung, dass ich ein Recht auf Krankenkassenwechsel innerhalb der Kündigungsfrist habe. Heute früh sind wir persönlich zur Krankenkasse gefahren und auch hier wurde uns auf unschöne Weise gesagt, dass ich nicht wechseln darf. Grund hierfür ist mein Arbeitgeberwechsel vor 3 Monaten. Die gute Frau hat uns dann erklärt, dass bei einem Arbeitgeberwechsel die Frist von vorn losgeht und ich somit als neues Mitglied gewertet werde und doch bitte mindestens 18 Monate beim Arbeitgeber zu bleiben habe.
Jetzt möchte ich fragen, ob das tatsächlich so ist oder ob uns hier was falsches erzählt wurde. Wir wissen, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb von 2 Wochen die Kasse sofort wechseln kann. Aber uns erschließt sich nicht, weshalb ich nun als "neues Mitglied" gewertet werde und mir ein Wechsel verweigert wird. Kennt jemand das Problem und könnte die neue Krankenkasse meiner Wahl etwas unternehmen?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten und wünsche einen schönen Tag.
Krankenkasse verweigert Kündigung
Hallo,
also, grundsätzlich ist das richtig, was die Kasse gesagt hat. Mit dem Arbeitgeberwechsel ist das Versicherungsverhältnis beendet worden,und mit dem Beschäftigungsbeginn beim nächsten Arbeitgeber begann erneut ein Versicherungsverhältnis und demnach auch eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten.
Allerdings kann es aber auch sein, dass eben keine neue Bindungsfrist beginnt - ich gebe zu, diese Sache ist grundsätzlich etwas kompliziert und erst recht, wenn keine genauen Daten vorhanden sind. Es wäre ganz gut zu wissen, wann genau das alte Beschäftigungsverhältnis endete und ob es ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis war und wann genau das neue Beschäftigungsverhältnis begann und ob es sich da auch um eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit handelt.
Hier gibt es dazugehörige Rundschreiben der Krankenkassen - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/kassenwahlrecht...
Czauderna
Krankenkasse verweigert Kündigung
Hallo Czauderna,
Vielen lieben Dank für die fixe Antwort.
Ich war gesetzlich versichert und habe mein Verhältnis am 15.10.19 beendet und das neue am 16.10.19 begonnen.
Mein Mann und ich werden heute auch nochmal zur gewählten Kasse gehen und mal nachfragen. Wir haben von vielen Seiten gehört, dass diese Regelung relativ ungewöhnlich ist und die Monate vorher eigentlich angerechnet werden.
Liebe Grüße
Krankenkasse verweigert Kündigung
Hallo,
auf Seite 11 und 12 dürfte etwas zu eurem Fall stehen.
Gruss
Czauderna
Krankenkasse verweigert Kündigung
Hallo,
vielen lieben Dank. Ich habe jetzt nachgefragt und mal die zwei Seiten gezeigt. Das Gesetz ist, wie es ist. Der einzige Weg raus, wäre ein neuer Arbeitgeber oder in den sauren Apfel beißen. Theoretisch könnte man je nach Einzelfall doch eher raus kommen, aber unsere jetzige Kasse ist da wohl sehr streng und würde eher einen Rechtsstreit mit sich ziehen und alles sinnlos verlängern.
Ich danke trotzdem für die liebe Hilfe und wünsche noch eine schöne Woche :)
Krankenkasse verweigert Kündigung
Hallo,
deine 18 monatige Bindungsfrist wird bei einem aktiven oder passiven Wahlrecht neu berechnet.
Das liegt beispielsweise vor, wenn dein Versicherungszeitraum einen Tag in der Familienversicherung aufweist oder du eine "Lücke" im Versicherungsverhätlniss hast.
Rechtlich gesehen übst du jedes mal ein neues Wahlrecht bei der Krankenkasse aus
Allerdings ist es gerade aufgrund des neuen BSG Urteils ratsam den Versicherungsverlauf bei der Krankenkasse anzufordern und dies abzugleichen.
In deinem Sachverhalt müsstest du im September oder Oktober 2019 eine eine Mitgliedschaft aufgrund einer Beschäftigung oder ALG i/II Bezug begründet haben.
BSG Urteil: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_09_11_B_01_KR_10_18_R.html
PS: Bei einem durchgehenden Beschäftigen mit lediglich befristeten 2-Jahresverträgen, ist es nur möglich die Krankenkasse mit dem Sonderkündigungsrecht (individuelle Beitragserhöhung) zu kündigen....