Umstellung Beihilfetarif in Vollkostentarif Debeka (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe mich wegen der Pflegebedürftigkeit meiner Mutter vor 4 Monaten beurlauben lassen mit der Folge, dass ich keinen Beihilfeanspruch mehr habe. Aufgrund der familiären Situation habe ich ganz vergessen die Debeka zu informieren.
Dies habe ich nun nachgeholt. Mein Berater meinte nun, ich hätte innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruchs den Anpruch, dass der Beihilfetarif ohne Gesundheitsprüfung in einen Vollkostentarif umgewandelt wird. Dies müsse allerdings rückwirkend erfolgen,so dass ich für die vergangenen 4 Monate erhöhte Beiträge zahlen muss. Eine Umstellung ab dem Folgemonat wäre nicht möglich. Ist das so korrekt?