Von der PKV in die Gesetzliche zurück (Gesetzliche Krankenkassen)

Volvonaut, Sonntag, 01.12.2019, 21:54 (vor 1820 Tagen)

Liebe Experten!

Folgendes Szenario: Arbeitnehmer, 53 Jahre alt, seit 1998 privat versichert, lag seitdem immer über der Versicherungspflichtgrenze. Da er 2 Kinder mitversichern muss und deutliche Beitragserhöhungen im Alter befürchtet, überlegt er den Wechsel zurück in die GKV. Jetzt bestünde die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln, durch den Wechsel würde sich das bisherige Gehalt (knapp TEUR 70 p.a.) reduzieren.

Jetziger Kenntnisstand: Als langjährig privat Versicherter müsste er unter die Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro (für 2020) fallen. Er würde eine Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der RV-Beitragsbemessungsgrundlage (3.312 Euro für 2020) vereinbaren, um sein steuerpflichtiges Einkommen weiter zu reduzieren.

Somit läge er bei einem maximal möglichen Jahresbrutto von EUR 59.562. Er bekäme regelmäßig 13 Gehälter, also läge das maximal mögliche Monatsbrutto bei 4.582 Euro.

Soweit richtig gedacht?

Bonusfrage: Aus dem vorigen Arbeitsverhältnis stünde ihm noch eine in 2020 zahlbare Bonuszahlung in Höhe von ca. TEUR 5 brutto zu. Wäre die bei der Berechnung relevant?

Vielen Dank für's Lesen und Mitdenken!

Von der PKV in die Gesetzliche zurück

Czauderna, Montag, 02.12.2019, 09:11 (vor 1819 Tagen) @ Volvonaut

Hallo,
der neue Arbeitgeber stellt die Krankenversicherungspflicht fest - Einkünfte anderer Art, auch aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen spielen da keine Rolle.
Wenn der Arbeitgeber die Krankenversicherungspflicht festgestellt hat, macht er die Anmledung bei der Krankenkasse, die in der Regel vom Arbeitnehmer ausgesucht wird.
Lange Rede, kurzer Sinn - so, wie geschildert ist eine Rückkehr vor dem 55. Lebensjahr in die GKV möglich.
Gruss
Czauderna

Von der PKV in die Gesetzliche zurück

Volvonaut, Mittwoch, 04.12.2019, 06:42 (vor 1818 Tagen) @ Czauderna

Super, vielen Dank!

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