Von der PKV in die Gesetzliche zurück (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
der neue Arbeitgeber stellt die Krankenversicherungspflicht fest - Einkünfte anderer Art, auch aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen spielen da keine Rolle.
Wenn der Arbeitgeber die Krankenversicherungspflicht festgestellt hat, macht er die Anmledung bei der Krankenkasse, die in der Regel vom Arbeitnehmer ausgesucht wird.
Lange Rede, kurzer Sinn - so, wie geschildert ist eine Rückkehr vor dem 55. Lebensjahr in die GKV möglich.
Gruss
Czauderna
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- Von der PKV in die Gesetzliche zurück -
Volvonaut,
01.12.2019, 21:54
- Von der PKV in die Gesetzliche zurück -
Czauderna,
02.12.2019, 09:11
- Von der PKV in die Gesetzliche zurück - Volvonaut, 04.12.2019, 06:42
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Czauderna,
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