Ich habe mal eine Frage zu einer baldigen Umstellung von den alten 700erTarifen (704/720/750)
auf Zusatztarife (1 bett + Chefarzt) sowie Zahnzusatz.
Sie sind also bei der APKV Allianz Private Krankenversicherung - das sollte man dazu schreiben, weil es ja nicht jeder erkennt!
Ich finde den Tarif 721 oder 729E nicht mehr.
Sie haben - wenn überhaupt - Anspruch auf die für das Neugeschäft geöffneten Tarife - das ist Unisex!
Es gibt nur noch die Nachfolgetarife.
Richtig!
Wird dieses noch ohne Risikoprüfung weiterhin gemacht?
Kann, denn sie haben keinen Rechtsanspruch!
Im Gesetz findet sich nichts, weil Zusatz und Voll sind laut § 12 KVAV nicht gleichartig womit § 204 VVG keine Wirkung entfaltet!
In den AVB steht dazu nichts!
Ob ich einen AwV abschließe, weiß ich noch nicht.
Die "große AwV" wird mir wohl zu teuer.
Was kostet denn prozentual eine "kleine AwV" ungefähr?
Eine Anwartschaft kostet immer das, was der Versicherer aktuell verlangt und der Prozentsatz kann sogar verändert werden.
Eine kleine muss er nicht anbieten!
Wozu brauchen Sie eine Anwartschaft?
Warum lassen sie sich nicht professionell beraten?
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Thorulf Müller
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