Knappschaft ?? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 11.09.2019, 07:49 (vor 1902 Tagen) @ Ruppert

Hallo,
warum sollte das nicht gehen mit dem Wechsel trotz Klage, wenn es sich nicht um Geldleistungen handelt für die Zukunft, also Pflegegeld oder Krankengeld, sondern "nur" um Sachleistungen aus der Vergangenheit oder Korrektur von Beitragseinstufungen, dann ist ein Wechsel trotzdem möglich ohne das die Klage beinflusst wird. So kenne ich aus meiner Tätigkeit bei einer GKV-Kasse.
Gruss
Czauderna


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