Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig? (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Donnerstag, 29.08.2019, 14:10 (vor 1924 Tagen) @ Möwe84

Hallo,
nein, du musst nix machen - dein Versicherungsstatus bleibt in der Form erhalten wie er vor Beginn der Schutzfrist war. Erst wenn du wieder arbeiten gehen solltest muss dein Arbeitgeber die entsprechende Anmeldung bei einer GKV-Kasse vornehmen nachem er entschieden hat dass du jetzt krankenversicherungspflichtig bist.
Gruss
Czauderna


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