Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig? (Private Krankenversicherungen)
Möwe84, Donnerstag, 29.08.2019, 12:08 (vor 1924 Tagen)
Hallo,
Ich bin gerade total verzweifelt und brauche dringend Rat!! Ich arbeite seit 2012 bei meinem
Arbeitgeber und bin seitdem auch privat versichert. Von 2017-2018 war ich in Elternzeit, seit dem bin ich wieder in Vollzeit beschäftigt. Seit dem 28.01.2019 habe ich aufgrund meiner Schwangerschaft ein berufsbedingtes Beschäftigungsverbot.
Nun habe ich eben in einem Artikel gelesen, dass die JAEG- Grenze seit dem 01.01.19 ja bei 60.750 Euro liegt. Mein Bruttogehalt liegt aber seit 2012 unverändert bei 5000 Euro, somit habe ich ja nur ein Jahresbruttogehalt von 60000 Euro. Hätte ich mich dann ab 01.01.19 wieder gesetzlich versichern oder einen Befreiungsantrag stellen müssen???? Mich hat niemand informiert, ich höre heute davon zum
ersten Mal. Was mache ich denn jetzt? Ich bin seit dem 28.07. im Mutterschutz. Seit dem 01.01. habe ich natürlich auch Rechnungen bei meiner PKV eingereicht. Muss ich jetzt alle Beiträge ab Januar an die GKV nachzahlen?? Hilfe!!!
Bitte um schnelle Antwort!! Danke!
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Czauderna, Donnerstag, 29.08.2019, 14:10 (vor 1924 Tagen) @ Möwe84
Hallo,
nein, du musst nix machen - dein Versicherungsstatus bleibt in der Form erhalten wie er vor Beginn der Schutzfrist war. Erst wenn du wieder arbeiten gehen solltest muss dein Arbeitgeber die entsprechende Anmeldung bei einer GKV-Kasse vornehmen nachem er entschieden hat dass du jetzt krankenversicherungspflichtig bist.
Gruss
Czauderna
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Möwe84, Donnerstag, 29.08.2019, 14:52 (vor 1924 Tagen) @ Czauderna
Danke für deine Antwort, aber das verstehe ich nicht. Am Anfang des Jahres 2019 hätte ja eine Berechnung seitens des Arbeitgebers stattfinden müssen, bei der hätte festgestellt werden müssen, dass mein Jahresbruttogehalt nur 60000 Euro beträgt und nicht 60750 Euro. Demnach hätte ich doch Anfang des Jahres dann auch entweder in die GKV zurückkehren oder einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen müssen, um in der PKV bleiben zu können.
Habe bei der GKV mal nachgefragt, die meinten, dass der Arbeitgeber mich darauf hätte hinweisen müssen. Wenn ich in diesem
Jahr noch eine Einmalzahlung in Höhe von 750 Euro erhalten würde, dann hätte sich das Problem erledigt, da ich dann ja die JAEG erreichen würde. Stimmt das so?
LG
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Czauderna, Donnerstag, 29.08.2019, 15:42 (vor 1924 Tagen) @ Möwe84
Hallo,
ja, das ist richtig
Gruss
Czauderna
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Möwe84, Donnerstag, 29.08.2019, 17:32 (vor 1924 Tagen) @ Czauderna
Ich muss dazu sagen, dass ich selbst herausgefunden habe, dass ich in diesem Jahr die JAEG unterschreite.
Hätte mich mein Arbeitgeber zum Jahresbeginn darüber informieren müssen oder bin ich selbst dafür verantwortlich? Wie ich das richtig gelesen habe, muss doch der Arbeitgeber eine Prognose abgeben, ob ich die JAEG Unterschreiten werde oder nicht, oder?
A
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Czauderna, Freitag, 30.08.2019, 10:37 (vor 1923 Tagen) @ Möwe84
Hallo,
ja, genau so isz es - der Arbeitgeber muss das machen, denn nur er kann das auch entscheiden.
Gruss
Czauderna
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Möwe84, Samstag, 31.08.2019, 00:16 (vor 1922 Tagen) @ Czauderna
Könnte ich meinen Arbeitgeber dann - falls es dazu kommen sollte, dass ich doch Beiträge an die GKV nachzahlen muss, zur
Rechenschaft ziehen / verklagen, weil er mir das nicht mitgeteilt hat?
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Möwe84, Samstag, 31.08.2019, 03:01 (vor 1922 Tagen) @ Czauderna
@Czauderna: woher weißt du denn, dass ich jetzt nichts machen muss? Ich suche im Internet schon fieberhaft nach irgendwelchen Erklärungen, aber bislang hab ich leider nichts gefunden... hab nur total Angst, dass ich nachträglich dann noch aus der PKV raus muss und horrende Beiträge an die GKV nachzahlen muss... Hilfe!!! Mit meinem Arbeitgeber besteht seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft der Kontakt nur schriftlich über Einschreiben, da er so sauer über die erneute Schwangerschaft war, deshalb ist eine vernünftige Klärung mit ihm
vermutlich nicht möglich...
Also du meinst, ich muss mir keine Gedanken machen?
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Czauderna, Samstag, 31.08.2019, 10:47 (vor 1922 Tagen) @ Möwe84
Hallo,
na ja, ich habe 48 Jahre bei einer GKV-Kasse gearbeitet und u.a. auch solche Fälle auf dem Tisch gehabt.
Gehen wir die Sache doch einfach mal logisch an.
Wer muss beurteilen ob ein Arbeitnehmer und ab wann Krankenversicherungspfllichtig oder Krankenversicherungsfrei ist ?
Das ist zweifelsfrei zunächst der Arbeitgeber - die Krankenkasse kommt nur dann ins Spiel wenn es für die Krankenversicherungspflicht Ausschlusstatbestände gibt, z.B.
mehrere Arbeitgeber und dadurch Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze oder (was in der Praxis häufiger vorkommt) das Vorliegen einer hauptberuflichen Selbständigkeit.
Es gäbe noch diverse andere Möglichkeiten, belassen wir es aber mal bei diesen beiden Beispielen.
Der Arbeitnehmer ist in diesem Prozess nur insofern beteiligt, wenn seitens des Arbeitgebers oder ggf. auch der Krankenkasse Inforamtionen/Auskünfte abgerufen werden.
Von sich aus kann und muss ein Arbeitnehmer nicht beurteilen, ob sein Arbeitgeber alles richtig gemacht hat oder nicht.
Wenn wir unsere beiden Beispiele nehmen, hier wäre der Arbeitnehmer verpflichtet von sich aus die Kasse und/oder auch den Arbeitgeber über die entsprechenden Sachverhalte zu informieren, damit diese entsprechend handeln können, aber sein Gehalt zu überprüfen und selbst beurteilen ob er/ sie nun ab dem 1.1. (wieder) krankenversicherungspflichtig ist oder nicht, dass ist nicht seine Aufgabe.
Gruss
Czauderna
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Möwe84, Samstag, 31.08.2019, 11:29 (vor 1922 Tagen) @ Czauderna
Oh toll, dann sind Sie natürlich Experte auf dem Gebiet und können mir das viel besser sagen als ich!! Also warte ich jetzt erstmal ab und mache gar nichts?
Ich bin im Beschäftigungsverbot schwanger geworden (ich bin angestellte Zahnärztin und hatte vor Eintritt der zweiten Schwangerschaft ein stillbedingtes Beschäftigungsverbot, die neue Schwangerschaft habe ich meinem
Chef am 28.1.19 mitgeteilt und bin seitdem wieder im
BV) und somit habe ich ja eigentlich auch gar keine Möglichkeit, mein Gehalt durch eine Gehaltserhöhung oder ähnliches
zu verändern. Und wäre während der Schwangerschaft durch Unterschreitung der JAEG (infolge einer Erhöhung der JAEG zum
Jahresbeginn bei unverändertem Gehalt) ein Wechsel von PKV in GKV überhaupt möglich?
Sorry für die vielen Fragen, der Geburtstermin ist in einer Woche und irgendwie bin ich schon jetzt durcheinander!
Danke!!
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Czauderna, Samstag, 31.08.2019, 12:10 (vor 1922 Tagen) @ Möwe84
Hallo,
grundsaetzlich ist das möglich wenn die neue, ab dem 1.1. gültige Versicherungspflichtgrenze (vorausschauend) unterschritten wird, dann tritt auch zum 1.1. wieder Krankenversicherungspflicht ein. Aber auch zu jedem anderen Monatsbeginn kann die Krankenversicherungspflicht eintreten wenn durch Gehaltsänderungen die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird. In solchen Fällen passiert das sofort. Umgekehrt, also von versicherungspfllichtig zum Versicherungsfrei (bei gleichem Arbeitgeber) erfolgt der Wechsel zum 31.12. bzw. zum 01.01. des Folgejahres, wobei der Arbeitgeber auch die für das kommende Jahr gültige Versicherungspflichtgrenze berücksichtigen und beachten muss.
Die Tatsache, dass nicht im gesamtenm Kalenderjahr Gehalt bezogen wird, z.B. wegen Kranken- oder Mutterschaftsgeld, ändert aber nichts am Versicherungsverhältnis, also PKV bleibt PKV und GKV bleibt GKV.
Wenn es anders wäre, würde es chaotisch - Beispiel :
Frau Musterfrau ist in der PKV versichert und nur aufgrund der Einmalzahlung, also Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld nicht krankenversicherungspflichtig. Frau M. wird arbeitsunfähig ab 01.08. und bekommt vom Arbeitgeber bis 11.09. Gehalt, dann nichts mehr. wenn nun deine "Angst" begründet wäre, dann muesste der Arbeitgeber jetzt feststellen, dass Frau M. nun kein Einkommen über der Versicherungspfllichtgrenze haben wird (auch mit den Sonderzahlungen) und muesste Frau M folgerichtig zum 01.10. bei der GKV Kasse als versicherungsplichtig anmelden - jetzt wird aber Frau M. ab dem 01.10. wieder arbeitsfähig - alles wieder zurück ?.
Und das soll auch Frau M. mit verantworten bzw. überwachen ?.
Nein, so ist es nicht gedacht und wird es auch nicht gemacht.
Erst wenn die Tätigkeit wieder aufgenommen wird, wird auch neu beurteilt seitens des Arbeitgebers - entweder weiterhin versicherungsfrei, dann PKV oder jetzt versicherungspflichtig, dann Wechsel in GKV.
Gruss
Czauderna
Durch Anhebung der JAEG unbemerkt versicherungspflichtig?
Möwe84, Samstag, 31.08.2019, 12:13 (vor 1922 Tagen) @ Czauderna
Danke für die Auskunft!!! Dann bin ich beruhigt!