Freiwillig Familienversichert - Rückkehr aus dem Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)
Moin,
Sie sind in der GKV aufnahmeberechtigt, wobei es hilfreich wäre, wenn man das Land kennt!
Die Voraussetzungen, ob Ihr Ehemann und Ihre Tochter in der GKV aufgenommen werden können, prüft die GKV, die für Sie zuständig ist. Das ist die, bei der Sie zuletzt in Deutschland versichert waren.
Wenn die Kapitaleinkünfte Ihre Ehemannes nicht über 60.000 Euro p.a. liegen, ist zumindest die Familienversicherung Ihrer Tochter sehr wahrscheinlich!
Ansonsten wird die PKV Ihren Ehemann, und ggf. auch ihre Tochter, im Basistarif versichern. Dazu besteht eine Pflicht!
Mehr könnte man sagen, wenn man mehr Fakten hätte. Ich weiß aber nicht, ob sie das hier so alles öffentlich einstellen wollen!
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- Freiwillig Familienversichert - Rückkehr aus dem Ausland -
GraceHend,
11.07.2019, 07:10
- Freiwillig Familienversichert - Rückkehr aus dem Ausland - derKVProfi, 12.07.2019, 03:54