Freiwillig Familienversichert - Rückkehr aus dem Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Morgen,
Ich hoffe, mir kann hier etwas die Sorge genommen werden.
Ich lebe seit 5 Jahren im Ausland und bin hier versichert. Zuvor war ich in Deutschland normal angestellt und bei der GKV.
Nun möchten mein ausländischer Ehemann und ich zusammen mit unserer Tochter (5 Monate) zurück nach Deutschland gehen.
Wir werden erstmal nicht arbeiten und von Erspartem bzw. Kapitalerträgen leben, Wohneigentum ist vorhanden.
Mein Mann kommt im Rahmen des Familiennachzugsvisum nach Deutschland.
Ist es möglich ihn und meine Tochter im Rahmen der freiwilligen GLV mit zu versichern? Und weiß jemand wie die Kapitalerträge zu belegen sind um den Versicherungsvertrag zu berechnen?
Eine PKV ist wohl nicht möglich für uns, da meine Tochter eine angeborene Krankheit hat, die auf deren “roter Liste” steht.
Vielen Dank vorab, ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Freiwillig Familienversichert - Rückkehr aus dem Ausland
Moin,
Sie sind in der GKV aufnahmeberechtigt, wobei es hilfreich wäre, wenn man das Land kennt!
Die Voraussetzungen, ob Ihr Ehemann und Ihre Tochter in der GKV aufgenommen werden können, prüft die GKV, die für Sie zuständig ist. Das ist die, bei der Sie zuletzt in Deutschland versichert waren.
Wenn die Kapitaleinkünfte Ihre Ehemannes nicht über 60.000 Euro p.a. liegen, ist zumindest die Familienversicherung Ihrer Tochter sehr wahrscheinlich!
Ansonsten wird die PKV Ihren Ehemann, und ggf. auch ihre Tochter, im Basistarif versichern. Dazu besteht eine Pflicht!
Mehr könnte man sagen, wenn man mehr Fakten hätte. Ich weiß aber nicht, ob sie das hier so alles öffentlich einstellen wollen!
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