Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert? (Private Krankenversicherungen)
NeuPKVler , Hannover, Samstag, 06.07.2019, 14:53 (vor 1979 Tagen)
Guten Tag,
ich bin vor 3 Wochen beim Sport umgeknickt mit meinem Fuß und war in der Notfallaufnahme eines KH.
Dort wurde kurz geröntgt und lediglich ein Bänderriss festgestellt ohne Bruch. Daraufhin gab mir die Ärztin der Notfallaufnahme einen Aircast mit den ich 6 Wochen tragen soll. Die Dame an dem Aufnahmeschalter sagte mir ich würde dann halt Post bekommen mit der Rechnung. Der Aircast würde laut ihrer Einschätzung bei etwa
30€ liegen.
Soweit so gut. Da ich in den letzten 12 Monaten keine Leistung in Anspruch genommen habe, ist
Mein Plan gewesen das Rezept selbst zu zahlen und nicht einzureichen um meinen vollen Bonus
zu bekommen.
Gestern kam nun Post und ich soll an irgendein Sanitätshaus (Standort des Sanitätshaus ist nichtmal die
Gleiche Stadt wie das KH) für den Aircast 130€ inkl. MWST zahlen. Wenn ich das gleiche Model google erhalte ich tatsächlich Preise um
die 30€.
Frage ist, muss man sich sowas tatsächlich gefallen lassen und kann nichts dagegen machen? Ich kann verstehen wenn es einpaar Euro mehr sind, von mir aus auch 50-60€. Aber über das 4 fache ist eine Unverschämtheit. Gibt es da keine Regulierung?
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
derKVProfi , Samstag, 06.07.2019, 19:52 (vor 1978 Tagen) @ NeuPKVler
Hast Du Zeugen?
Dir geht es um Bonus?
Google sagt, dass man das auch für 40-50 Euro bekommt, aber auch für 130 und es gibt da auch verschiedene Ausführungen!
Ich sage es mal so - ja, die 130 euro erscheinen mit fair und angemessen und Du solltest dich mal an die Kosten medizinsicher Hilfsmittel und medizinischer Leistung gewöhnen!
Denk daran, dass du ja auch behandelt wurdest und diese Kosten werden ja auch noch abgerechnet und so wie ich Deine Geschichte verstehe wurdest Du ambulant behandelt! Da stellt sich die Frage auf welchen Bonus Du noch hoffst? Ggf. wirst du sogar noch Kosten in Rechnung gestellt bekommen, weil Bonus Tarife ja auch oft Selbstbehaltstarife sind!
Aber du willst schon wieder umsonst - ich prüfe den Sachverhalt gerne kostenpflichtig!
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Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
neuPKVler , Hannover, Sonntag, 07.07.2019, 02:42 (vor 1978 Tagen) @ derKVProfi
Ich verstehe nicht ganz die Schärfe in deinem Beitrag.
Ich habe die Verpackung des Aircast und kenne die genaue Modellnummer. Wie gesagt es gibt das Modell für 30€ online zu kaufen.
Bzgl. des Bonus habe ich mich evtl falsch ausgedrückt. Ich habe einen Tarif der mir 3 Monatsbeiträge zurücküberweist, wenn ich keine Leistung über die PKV abrechne. Solange ich keine Rechnung der PKV übersende erhalte ich den Bonus auch. Mir geht es lediglich darum, dass ich keine 130€ für eine Schiene bezahlen möchte, die online in zig shops Zwischen 30-40€ kostet. Wo kommt man dahin?
Können die auch einfach 300€ verlangen nach dem Motto der doofe PKV Patient zahlt es halt?
Ich lasse mir einiges gefallen aber nicht sowas.
Die Behandlungskosten für das Röntgenbild etc. an sich wurden bereits separat abgerechnet. Das waren auch nochmal etwa 150€. Das bin ich auch gerne bereit zu zahlen und ist schon überwiesen. Es geht mir lediglich um die extreme Preisdifferenz des
Aircast.
Also nichts mit „umsonst“. Danke dennoch für die Hilfe
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
derKVProfi , Sonntag, 07.07.2019, 07:42 (vor 1978 Tagen) @ neuPKVler
Nun, es geht um nicht einreichen - und die Rechnung für das Röntgen etc. kommt ja auch noch.
Sie haben ein Problem mit dem Krankenhaus und dem Sanitätshaus - das ist eine Rechtsdienstleistung.
Dafür wäre ein Rechtsanwalt zu befragen, der Antworten darf.
Im Netzt gibt es dafür auch Portale, wo Anwälte Fragen beantworten. I.d.R. aber nicht kostenfrei.
Ich vermute, dass Sie und die Ärztin sich missverstanden haben.
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Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
neuPKVler, Hannover, Sonntag, 07.07.2019, 13:06 (vor 1978 Tagen) @ derKVProfi
Es bringt nichts wenn Sie meine Nachricht nur überfliegen oder sich etwas dazudichten.
Ich habe bereits geschrieben, dass die Rechnung für Röntgen etc. schon kam
und damit habe ich keine Probleme gehabt. Auch nicht mit der Ärztin.
Lediglich die Rezeption hat mir gesagt, dass der Aircast 30€ kosten würde und das deckt sich mit dem
Online Preis. Nun verlangt ein Sanitätshaus was ich nie gesehen habe (ich denke es arbeitet zusammen mit dem KH) den 4fachen preis.
Nur darum geht es.
Es wird noch andere Möglichkeiten geben als entweder 100€ Zuviel zu zahlen für nix oder irgendwelche Anwälte für noch mehr als 100€ einzuschalten.
Mir ging es zunächst um den Erfahrungsaustausch hier und wollte erstmal klären, ob es evtl einfach üblich ist Wucherpreise zu zahlen.
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
derKVProfi , Sonntag, 07.07.2019, 21:29 (vor 1977 Tagen) @ neuPKVler
Erfahrungsaustausch zu Rechtsfragen - OK - wenn Sie das gerne machen!
Ich hatte Anfangs gefragt ob Sie Zeugen haben?
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Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
Jan, Montag, 08.07.2019, 12:32 (vor 1977 Tagen) @ NeuPKVler
Vielleicht wurde in der Apotheke ein Fehler bei der Rechnungsstellung gemacht. Eventuell war im Krankenhaus der Aircast auch nicht vorrätig und musste per Blitzkurier erst ins Krankenhaus gebracht werden. Das würde zumindest den erhöhten Preis erklären.
Aber alles Raten hilft Dir auch nicht weiter. Du musst jetzt ganz stark sein, Deinen ganzen Mut sammeln, und in der Apotheke anrufen!
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
neuPKVler, Hannover, Dienstag, 09.07.2019, 16:57 (vor 1975 Tagen) @ Jan
Danke dir für die Antwort.
Ich habe nach dem Wochenende direkt angerufen und es wurde wie zu erwarten einfach nur gesagt, dass dies halt der einfache Artikelpreis ist für die Schiene. Ohne Zusatzleistung und nichts.
Ich werde nun der Rechnung widersprechen und um Korrektur bitten. Es kann nicht sein, dass man in einem Rechtsstaat solchen Machenschaften schutzlos ausgeliefert ist. So nach dem Motto, hier zahlen Sie 130 Euro statt 30-40 Euro bei 5 verschiedenen Bezugsquellen im Internet.
Die spekulieren darauf, dass die Alternative ist, dass man Rechtsanwälte einschaltet und dies noch teurer wird. Aber zur Not lasse ich es auf einen Rechtsstreit ein. 4facher Preis bzw. 130 statt 30 euro ist aus meiner Sicht nicht durch Logistikkosten oder sonstigem zu rechtfertigen.
Das ist einfach nur sittenwidriges Geschäftsgebaren.
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
nur so, Dienstag, 09.07.2019, 21:06 (vor 1975 Tagen) @ neuPKVler
Eine Klage wegen 130€? Na dann hoffe ich dass Du die Folgekosten bedacht hast.
Ich wünsche dir dass du nie wirklich krank wirst. Denn dann hast du mit Rechnungen zu tun, die ggf. in die Hunderttausende gehen.
Auf die dann folgende Reaktion wäre ich gespannt. Selbstzahler sind in erster Linie halt nun mal Selbstzahler, die ihre Rechnungen einreichen und hoffentlich (bedingungsgemäß) erstattet bekommen.
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
derKVProfi , Mittwoch, 10.07.2019, 02:33 (vor 1975 Tagen) @ nur so
130 - 30-40 - das wären 90-100 Gegenstandswert!
Gerichts- und Anwaltskosten bei 1. Instanz = 385,55 Euro!
Der Richter wird extrem genervt sein! Anwälte werden begeistert sein, wegen den extrem hohen Honoraransprüchen bei hohem aufwand ohne reele Chance!
Die Versorgung durch das Krankenhaus wurde durch konkludentes Verhalten vereinbart!
Ich liebe ja die Schwarmdummheit des Internet - aber man bekommt zumindest die vielen Meinungen völlig kostenfrei und überwiegend auch umsonst!
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derKVProfi , Mittwoch, 10.07.2019, 02:29 (vor 1975 Tagen) @ Jan
Apotheke?
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Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
Mike, Mittwoch, 10.07.2019, 07:18 (vor 1975 Tagen) @ NeuPKVler
Hallo NeuPKVler,
soweit mir (aus meinen Erfahrungen und aus meinem Bekanntenkreis) bekannt ist, bekommt man in Krankenhäusern in der Regel keine Hilfsmittel auf Dauer gestellt. Übergangsweise bekommt man Krücken, Rollstühle ... für ein paar Tage geliehen, bis die Eigenen geliefert werden. Bei längeren Krankenhausaufenthalten organisiert das Krankenhauspersonal die Bestellung und Lieferung der erforderlichen Hilfsmittel, damit am Entlassungstag der Patient auch alle Hilfsmittel hat.
Bei ambulanten Besuchen reicht logischerweise die Zeit für das Bestellen nicht aus. Deshalb haben zumindest einige Krankenhäuser Kooperationsverträge mit Sanitätshäusern. Die Krankenhäuser stellen dann Lagerplatz für die Hilfsmittel zur Verfügung, und das Sanitätshaus bestückt das Lager kontinuierlich mit allen nötigen Hilfsmitteln. Dabei fallen Kosten für das Lager (Miete, Heizung, Strom), für die Lagerhaltung (Vorkasse über wahrscheinlich im Durchschnitt viele Monate) und für die Verwaltung an. Diese Kosten zahlst Du bzw. Deine Versicherung selbstverständlich mit.
Da Du aber schon jetzt so einen Larry wegen der paar Euronen machst, kann ich Dir nur dringend raten, schnellstmöglich wieder in die GKV zu wechseln. Falls Du mal richtig krank werden solltest, wirst Du es mit ganz anderen Beträgen zu tun haben!
Gruß Mike
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
Czauderna, Mittwoch, 10.07.2019, 07:59 (vor 1975 Tagen) @ NeuPKVler
Hallo,
warum die "Aufregung" - der Beitrag ist doch eigentlich hier falsch. Es geht doch nicht um PKV oder Leistungen der Krankenversicherung als solches. Es geht doch darum, dass jemand etwas gekauft hat zu einem Preis von 130,00€ - der lt. Google aber nur bei 30,00 € liegt. Der Fragende will doch nur wissen ob er sich das gefallen lassen muss.
Es hätte auch genau so gut um etwas Anderes gehen können.
Ich meine, nein muss er sich nicht gefallen lassen und wenn er meinbt, deshalb den Rechtsweg beschreiten zu müssen, ja, dann soll er es halt tun, aber mit der PKV hat das
Problem direkt nix zu tun.
Gruss
Czauderna
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neuPKVler, Hannover, Freitag, 12.07.2019, 11:29 (vor 1973 Tagen) @ Czauderna
Vielen Dank für die erste, das Problem betreffende Antwort.
Ich habe eher das Gefühl, dass der Neid aus manchen herausschreit wegen meiner PKV. Wenn ich eine größere OP oder ähnliches benötige, werde ich die Rechnung einreichen und von meiner Versicherung Gebrauch machen. Es geht hier nur darum, dass man auf plumpe Weise den Privatversicherten direkt das Geld aus der Tasche zieht und man keine vernünftige Handhabe dagegen hat. Wenn ich einfach aus der Notfallaufnahme rausgegangen wäre ohne die Schiene und in das Sanitätshaus 30 meter weitere gegangen wäre, hätte ich 50 Euro bezahlt statt 130.
Ja, ich bin selten krank, weil ich auf mich aufpasse, Sport mache und sicherlich auch nicht wenig Glück habe. In der GKV wäre die Schiene auch mit 130 abgerechnet worden und dann von der Allgemeinheit bezahlt worden. Wäre das besser gewesen?
Oder rechnet dieses Sanitätshause nur bei PKVlern die Schiene mit 130 ab und bei GKVlern mit 40 ? Wenn dem so ist, dann wäre es mir wert einen Rechtsstreit anzugehen.
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
derKVProfi , Freitag, 12.07.2019, 12:47 (vor 1973 Tagen) @ neuPKVler
Wenden sie sich mit Ihrer Fragestellung bitte an einen Rechtsanwalt.
Ansonsten zeugt das Wissen über die Leistung der GKV schon von Unkenntnis.
Sie sind Selbstzahler und nicht Privatpatient!
Warum diskutieren sie nicht mit dem Sanitätshaus?
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Czauderna, Freitag, 12.07.2019, 12:49 (vor 1973 Tagen) @ neuPKVler
Hallo,
ich habe mal etwas recherchiert - in der Apotheke, im freien Verkauf liegt der Preis bei ca. 107,00 € , ob das generell für Apotheken gilt, das weiss ich natürlich nicht.- lt. Hilfsmittelverzeichnis übernimmt die GKV-Kasse zwar die Kosten, über Preise ist aber nix zu finden - lt. meinen Unterlagen, allerdings schon älter und von daher wirklich unverbindlich liegt der "Kassenpreis" bei ca. 76,00 €.
Gruss
Czauderna
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
Czauderna, Freitag, 12.07.2019, 12:51 (vor 1973 Tagen) @ Czauderna
Hallo,
vergessen - deshlab Nachtrag - "23.02.02.1022 Aircast AirGo Stabilisierende Sprungelenkbandage, Art.-Nr. O2M"
so steht es im Hilfsmittelverzeichnis
Gruss
Czauderna
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
Jan, Montag, 15.07.2019, 06:38 (vor 1970 Tagen) @ neuPKVler
Was hat denn das Sanitätshaus zu dem Preis von 130 Euro gesagt?
Rechnung Aircast 4facher Preis! Ausgeliefert?
Sebastian, Hannover, Mittwoch, 17.07.2019, 07:08 (vor 1968 Tagen) @ neuPKVler
Ich habe eher das Gefühl, dass der Neid aus manchen herausschreit wegen meiner PKV.>
Wie kommst Du auf die absurde Idee, dass irgendjemand wegen Deiner PKV auf Dich neidisch sein könnte? Wenn Du Dich schon wegen der paar Euros und der damit verbundenen gekürzten Beitragsrückerstattung so aufregst, tust Du mir nur leid!
Ich bin seit ca. 18 Jahren privat versichert, und habe schon einiges mit meiner PKV, mit der ich übrigens sehr zufrieden bin, durchgemacht. Wenn ich mich, wie Du anscheinend, wegen jeder Kleinigkeit aufregen würde, hätte ich schon längst Magengeschwüre oder einen Infarkt bekommen.
Ich kann Dir nur raten, schnellstens beim Sanitätshaus anzurufen und die Sache zu klären. Und damit es Dir zukünftig besser geht, solltest Du alles versuchen, wieder in die GKV zurückzukehren.