freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

martina, Dienstag, 07.05.2019, 16:45 (vor 2029 Tagen)

Hallo,möchte aus Status freiwillig versichert in normalen Status bei gesetztliche Kasse.
LG Martina

freiwillig versichert

Czauderna, Dienstag, 07.05.2019, 17:23 (vor 2029 Tagen) @ martina

Hallo,
und was ist die Frage ?
Wenn du wissen willst ob und wie das geht, solltest du etwas mehr Informationen/Details geben - also, wie ist der Sachverhalt ?.
Danke.
Gruss
Czauderna

freiwillig versichert

martina, Mittwoch, 08.05.2019, 07:22 (vor 2028 Tagen) @ Czauderna

Hallo
die Frage ist, wie kann Ich normal gesetzlich versichert sein?
Ich war einige Zeit bei meinem Mann privat versichert.
Dann habe Ich selbst gearbeitet.
Nun bin Ich krank geworden und ich wurde ausgesteuert.
Jetz bekomme Ich die Witwenrente.
Ich bezahle viel zu viel Krankenkassebeitrag.

freiwillig versichert

Czauderna, Mittwoch, 08.05.2019, 10:32 (vor 2028 Tagen) @ martina

Hallo,
vielen Dank - warum bist du freiwillig versichert ?.
Nach Aussteuerung würde doch evtl. Arbeitslosengeld-1 oder Arbeitslosengeld-2 zum Zuge kommen, beide würden Pflichtversicherung begründen und wären für dich beitragsfrei.
Auch bei einem Witwenrentenbezug, sofern er von der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, käme ggf. die Pflichtversicherung als Rentnerin in der Krankenversicherung der Renter zum Zuge, da würdest du für die Rente selbst nur den halben Beitragssatz zahlen und ggf. den vollen für weitere Versorgungsbezüge.
Mehr kann dazu ohne weitere und konkrete Informationen nicht geschrieben weren.

Gruss
Czauderna

freiwillig versichert

martina, Mittwoch, 08.05.2019, 11:34 (vor 2028 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
die Austeuerung war 2013.
Dann habe Ich kurz Arbeitslosengeld bekommen.Ich bin auch von 2013 erwerbsmindert und arbeite nicht.Sei 2016 bekomme Ich von Deutsche Renteversicherung Rente und betriebliche Rente.Ich bekomme keine eigene Rente.Ich bezahle wiel zu viel für die Krankenkasse und bekomme nichts.

freiwillig versichert

Czauderna, Mittwoch, 08.05.2019, 12:05 (vor 2028 Tagen) @ martina

Hallo,
okay, schon etwas klarer die Sache - wie war das in 2016 - als dein Ehemann verstorben ist, wo war er zuletzt versichert, in der GKV oder in der PKV, und wie lange. Als du damals den Rentenantrag gestellt hast, musste doch die Voraussetzungen für die KVdR, also für die Pflichtversicherung geprüft werden. Die Pflichtversicherung ist nur dann möglich, wenn entweder die Witwe, also du, oder der Verstorbene eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt hat. Nur wenn diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt wurde, nur dann kam die freiwillige Versicherung zum Zuge, wobei aber dann ein Anspruch auf Beitragszuschuss vom Rentenversicherungasträger von ca. 7% der Bruttorente besteht, der allerdings beantragt werden muss.
Also, nur wenn damals die Voraussetzungen für die KVdR. geprüft wurden und die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, nur dann ist die freiwillige Versicherung die logische Folge und aus der kommst du nur dann raus, wenn du aufgrund gesetzlicher Vorschriften versicherungspflilchtig wirst, z.B. durch eine Tätigkeit mit mehr als 450,00 € mtl.
Was ich noch gerne wissen würde, bei welcher Kasse bist du denn jetzt freiwillig versichert ?.
Gruss
Czauderna

freiwillig versichert

martina, Donnerstag, 09.05.2019, 15:49 (vor 2027 Tagen) @ Czauderna

Hallo, vielen Dank für die Antwort, mein Ehemann war In der Ehe bei privater Krankenkasse(so 26 Jahre) versichert.
Ich war bei Ihm mitversichert. Wie Ich s0 3Jahre gearbeitet habe war Ich gesetzlich versichert.
Wenn Ich aber auf 450Euro zusätzlich arbeiten wurde ,muss Ich dann mehr für die Kasse zahlen oder? Witwenrente ist mehr als 1.300Euro.

freiwillig versichert

Czauderna, Donnerstag, 09.05.2019, 19:23 (vor 2027 Tagen) @ martina

Hallo,
bei einem 450,00 € Job liegt keine Krankenversicherungspflicht vor,allerdings muesstest du dafür keine Krankenversicherung zahlen sondern nur Pflegeversicherung, weil der Arbeitgeber für die Krankenversicherung eine Pauschale zahlt.
Eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer würde nur ab einem Job über 450,00 € vorliegen, allerdings blieben dann die Rente und auch ggf. der Versorgungsbezug weiterhin beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

freiwillig versichert

martina, Donnerstag, 09.05.2019, 19:31 (vor 2027 Tagen) @ Czauderna

Hallo,habe Ich das richtig verstanden ?
Für 450Euro kein Beitrag bei Krankenkasse zu zahlen.Für die Rente über 1.038.33 doch ein Beitrag zahlen?

freiwillig versichert

Czauderna, Montag, 03.06.2019, 07:46 (vor 2002 Tagen) @ martina

Hallo,
Rentenbeitraege werden grundsaetzlich bei 450,00 € Jobs nicht fällig, es sei denn man wählt als Arbeitnehmer die Rentenversicherung. Die genannten 1038,33 € haben damit nichts zu tun, das ist die Mindestbeitragbemessungsgrenze zur Kranken- und Pfglegeversicherung für freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna

freiwillig versichert

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 11.06.2019, 02:33 (vor 1995 Tagen) @ Czauderna

Sorry - Korrektur.

RV wird fällig, aber Anders.

Man muss das bewusst abwählen!

--
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freiwillig versichert

Czauderna, Dienstag, 11.06.2019, 09:54 (vor 1994 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
ja stimmt, mein Fehler - vielen Dank für die Korrektur -
hier ein Auszug aus der Seite der Rentenversicherung :
Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.
Gruss
Czauderna

freiwillig versichert

mirika, Montag, 03.06.2019, 06:32 (vor 2002 Tagen) @ martina

Dabei gibts ein paar Dinge zu beachten, siehe u.a.
https://www.juraforum.de/lexikon/freiwillige-krankenversicherung
Hatte damals einige Hürden zu überwinden als ich von der gesetzlichen in die private Krankenkasse gewechselt bin. Man braucht vorallem eins: Geduld!

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