freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 03.06.2019, 07:46 (vor 1999 Tagen) @ martina

Hallo,
Rentenbeitraege werden grundsaetzlich bei 450,00 € Jobs nicht fällig, es sei denn man wählt als Arbeitnehmer die Rentenversicherung. Die genannten 1038,33 € haben damit nichts zu tun, das ist die Mindestbeitragbemessungsgrenze zur Kranken- und Pfglegeversicherung für freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna


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