PKV Kostenübernahme Krankengymnastik (Private Krankenversicherungen)

Martin @, Montag, 29.01.2007, 20:41 (vor 6509 Tagen)

Meine Frage:

meine private Krankenkasse möchte die verordneten und medizinisch notwendigen Behandlungen meines Sohnes nur noch in Höhe der GeBüHh übernehmen.

Ist dies mit der freien Arztwahl zu vereinbaren? Bitte um Unterstützung und bedanke mich bereits vorab.

Martin

Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik

Thomas, Dienstag, 30.01.2007, 02:23 (vor 6509 Tagen) @ Martin

Dies hängt ganz von Ihrem Tarif ab und den AVB (allgem. Versicherungsbedingungen) und den Tarifbedingungen ab.

Je nachdem, ob hier Leistungen auf die GebühH begrenzt sind bzw. von üblichen Kosten oder beihilfefähigen Kosten die Rede ist, was auf dasselbe rauskommt, oder in den MBKK von Angemessenheit die Rede ist, dann können Sie sich gleich alle Rechtsmittel sparen, da Sie sich halt für eine derartige Versicherung entschieden haben. Viele der nicht-ärztlichen Leistungen, die die GKV erstattet, sind in vielen Tarifen der GKV gar nicht erstattungsfähig, so z.B. Kur und Reha und viele Anschlussheilbehandlungen. Die PKV ist primär darauf ausgerichtet, frei Arztwahl zu garantieren, aber nicht freie Wahl von nicht-ärztlichem Personal.

Sollte Ihr Vertrag all diese Klauseln und Einschränkungen nicht enthalten, dann können Sie mit Bezug auf die Bedingungen, die keine Limitierung vorsehen, eine höhere Erstattung verlangen.

Eine Anmerkung am Rande: Warum sind Sie bereit, Ihrem Krankengymnasten viel mehr zu zahlen, als er von der GKV bekommt? Sind Sie dessen Goldesel? Hier heißt es verhandeln, denn Sie sind als Privatpatient der Vertragspartner des Krankengymnasten, nicht Ihre PKV!

Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik

Zoë Scho @, Donnerstag, 09.07.2009, 15:29 (vor 5618 Tagen) @ Thomas

Sehr geehrter Thomas!
Um dem Krankengymnasten mehr zu zahlen als die GKV muss man kein Goldesel sein, sondern lediglich ein gutes Gefühl dafür haben, dass man den Therapeuten angemessen bezahlen will, wenn er gute Arbeit leistet. Und der Satz, der von den GKV heute bezahlt wird, ist wohl einer guten Ausbildung eines Therapeuten nicht angemessen mit ca. 12€ für 20 min. Da bezahlt man selbst dem Automechaniker mehr. Es steht wohl in keiner Relation der dreijährigen Ausbildung und den jährlichen Fortbildungen gegenüber, was ein Therapeut von der GKV bekommt. Diese Preise können nur Physiotherapeuten akzeptieren, die kein Geld und keine Zeit für Ausbildung investieren. Und von so jemanden möchte ich nicht behandelt werden.

Re: PKV Kostenübernahme Krankengymnastik

Pierre Le Muc @, Stuttgart, Sonntag, 05.05.2019, 18:07 (vor 2031 Tagen) @ Zoë Scho

Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Die Krankengymnasten sind für Kassenpatienten dem Monopol der GKV ausgesetzt und haben leider keine Verhandlungsmacht. Nur so erklären sich diese Preise.
Es liegt natürlich auch an die Attidüde, dass Behandlungen mal etwas bringen, mal nicht, aber immer kostenlos sein müssen.
Umgehrt wird für (unqualifizierte) Wellness-Massage jederzeit freiwillig und privat das Doppelte, meist eher des Drei- bis Vierfache des Kassensatzes für Massage gezahlt. Ist ja nicht auf Krankenschein, also darf es etwas kosten.

Oben wird die GebüHh erwähnt. Die LKH ist die einzige Krankenkasse, die sich darauf bezieht. Kurios: Diese "Vereinbarung" ist vermutlich eine frei Erfindung der LKH. Jedenfalls lässt sich im Netz nichts (gar nichts !) über die Entstehung oder die Beteiligten dieser Vereinbarung finden. Das ist auch eine elegangte Art des Dumping. Ein Beleg für diesen Betrug: Die Kassensätze für Manuelle Therapie (ab 1.1.19)beträgt 25,35. Die "Vereinbarung" der GebüHh sieht einen Satz ab 1.1.19 von 23,10 vor. Also noch UNTER der GKV !?! Betrug ist manchmal so einfach zu belegen :-D

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