Rückwirkende Beitragssatzerhöhung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Klaus @, (vor 6884 Tagen)

Hallo,

es ist einigen vielleicht schon bekannt, dass die Taunus BKK
zum 1.1.2007 den Beitragssatz erhöht hat.

Obwohl ich dort als freiwlliges Mitglid versichert bin, habe ich
das erst am 5.2.2007 erfahren. An diesem Tag erhielt ich nämlich das Erhöhungsschreiben (Datiert: 31.1.2007).

Für die Taunus BKK ist das kein Problem, die ziehen den Beitrag für Januar erst am 15.02. ein. Aber für mich gibt es ein Problem: Hätte ich das vor dem 1.1.2007 gewusst, dann wäre dann auch sofort die Kündigung zum 28.02.2007 raus gegangen. So aber hat die Taunus zwei volle Monate ein Mitgied - und wahrscheinlich noch eine Reihe weiterer - zusätzlich als Beitragszahler.

Meine Fragen:

1. Darf eine GKV rückwirkend die Beiträge erhöhen, und wenn ja, wo ist das im SGB geregelt?
2. Wie machen das die Unternehmen, die Ende Januar die
Gehaltsabrechnungen ausstellen und erst später von der
Beitragssatzerhöhung erfahren?

Herzliche Grüße
Klaus

Re: Rückwirkende Beitragssatzerhöhung möglich?

Torsten, (vor 6884 Tagen) @ Klaus

1. Ja es schon lange bekannt, dass die Taunus erhöht hat. Die Taunus hat bereits im Dezember die Beiträge für 2007 festgelegt, siehe auch : http://www.taunus-bkk.de/-snm-0156873676-1165930315-0000028153-0000225390-1170493045-enm-?news_id=2907&newskat=5
Frage 1 dürfte somit hinfällig sein

2. Unternehmen aktualisieren ihre Daten vor der Abrechnung, ansonsten korrigieren sie die Abrechnung im nächsten Monat.

Wenn der Beitag bei dir eine so grosse Rolle spielt, dann hab ich eine Fragen:

Warum bist du überhaupt noch in der Taunus? Deren glanzvollen Zeiten sind doch auch schon lange vorbei. Aber darüber werden si ihre Mitglieder wohl nicht informiert haben.

Die Taunus BKK bekommt immer mehr Eigenschaften, die sie noch vopr Jahren bei ihren Mitbewerbern kritisiert hat.


Re: Rückwirkende Beitragssatzerhöhung möglich?

Wonneproppen, (vor 6883 Tagen) @ Torsten

Hallo,

also Du hättest im Januar eh nicht zum 28.02. kündigen können.....

Andere Frage: In jeder Tageszeitung war von Beitragserhöhungen bei vielen Kassen die Rede. Da guckst Du nicht mal auf der HP Deiner Kasse, um Dich zu informieren?

LG, Proppi

Dann kündige halt diesen Monat noch zum 30.4..

Re: Rückwirkende Beitragssatzerhöhung möglich?

elgin f. @, (vor 6883 Tagen) @ Torsten

...typisch TAUNUS

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