Rückwirkende Beitragssatzerhöhung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Klaus @, (vor 6884 Tagen)

Hallo,

es ist einigen vielleicht schon bekannt, dass die Taunus BKK
zum 1.1.2007 den Beitragssatz erhöht hat.

Obwohl ich dort als freiwlliges Mitglid versichert bin, habe ich
das erst am 5.2.2007 erfahren. An diesem Tag erhielt ich nämlich das Erhöhungsschreiben (Datiert: 31.1.2007).

Für die Taunus BKK ist das kein Problem, die ziehen den Beitrag für Januar erst am 15.02. ein. Aber für mich gibt es ein Problem: Hätte ich das vor dem 1.1.2007 gewusst, dann wäre dann auch sofort die Kündigung zum 28.02.2007 raus gegangen. So aber hat die Taunus zwei volle Monate ein Mitgied - und wahrscheinlich noch eine Reihe weiterer - zusätzlich als Beitragszahler.

Meine Fragen:

1. Darf eine GKV rückwirkend die Beiträge erhöhen, und wenn ja, wo ist das im SGB geregelt?
2. Wie machen das die Unternehmen, die Ende Januar die
Gehaltsabrechnungen ausstellen und erst später von der
Beitragssatzerhöhung erfahren?

Herzliche Grüße
Klaus


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