Gründungszuschuss und Betragshöhe (Gesetzliche Krankenkassen)

derschorsch, Montag, 19.11.2018, 20:33 (vor 2197 Tagen)

Hallo,
habe ein Problem mit meiner GKV. Habe im August eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und erhalte den Gründungszuschuss in Höhe von 2.900 EUR (2.600 + 300 für die Krankenversicherung).

Meine GKV verlangt nun 485 EUR Beitrag, da der Gründungszuschuss so hoch liegt. Meiner Meinung nach ist das nicht richtig, oder ?

Gründungszuschuss und Betragshöhe

Czauderna, Dienstag, 20.11.2018, 09:55 (vor 2197 Tagen) @ derschorsch

Hallo,

Gründungszuschuss - §§ 93, 94 SGB III, § 49 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX = ja
(§ 240 Abs. 2 Satz 3 SGB V) §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 Satz 1
Anteil zur sozialen Absicherung (300,00 Euro mtl.) nein

doch die Kasse ist im Recht, der Gründungszuschuss ist beitragspflichtig, lediglich der Anteil zur Sozialabsicherung unterlliegt nicht der Beitragspflicht.
Gruss
Czauderna

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