Muki Mutter gesetzlich knappschaft Kinder Debeka privat (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 23.08.2018, 11:04 (vor 2283 Tagen) @ Simone

Hallo,
grundsaetzlich gebe ich meiner Vorschreiberin recht, allerdings gibt es oder zumindest gab es auch hier Ausnahmen. Ich kann mich erinnern, dass wir, wenn die Mitnahme der Kinder aus medizinisch/psychischen Gründen vom Arzt für erforderlich gehalten wurden (Trennung für drei Wochen von der Mutter), dann haben wir die Kosten zum größten Teil übernommen und unser Mitglied musste nur einen Eigenanteil pro Kind selbst tragen. Es ist aber schon lange her - ich kann da leider nicht sagen wie viel das war.
Lange Rede , kurzer Sinn - mit (Kinder)Arzt reden und ggf. ein entsprechendes Attest bei der GKV-Kasse einreichen und es noch einmal probieren.
Aber um es nochmals klar zu sagen - grundsaetzlich gilt, dass GKV-Kassen nur für ihre Versicherten zahlen (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Gruss
Czauderna


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