Rücknahme Kündigung Fristen (Gesetzliche Krankenkassen)

Flo @, Donnerstag, 02.08.2018, 10:26 (vor 2304 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Ich habe bei meiner aktuellen Krankenkasse zum 30.09.2018 gekündigt. Jetzt wurde mir angeboten die Kündigung zurückzunehmen, gegen ein Bonuszahlung. Wenn ich diese Kündigung jetzt zurücknehme, fängt dann die Kündigungsfrist wieder bei 18 Monaten an? Oder könnte ich nach Rücknahme ggf. nach einem Monat erneut kündigen?

Freundliche Grüße
Flo

Rücknahme Kündigung Fristen

Czauderna, Donnerstag, 02.08.2018, 12:18 (vor 2304 Tagen) @ Flo

Hallo,
ja, könntest du
Gruss
Czauderna

Rücknahme Kündigung Fristen

RHW, Donnerstag, 02.08.2018, 19:52 (vor 2304 Tagen) @ Czauderna

Hallo Flo,

grds. gilt erneut die normale Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Aber:
- wenn die Bonuszahlung für die Wahl eines Wahltarifs erfolgt, sind in diesem Wahltarif meistens auch besondere Kündigungsfristen geregelt.

- wenn die Bonuszahlung für die Teilnahme an einem Bonusprogramm erfolgt, könnte es in den Teilnahmebedingungen auch Regelungen für die Rückzahlung der Bonuszahlung geben.

Am besten alles genau durchlesen (bzw. von der Krankenkasse geben lassen), was im Zusammenhang mit der Bonuszahlung steht. Ggf. die Satzung der Krankenkasse genauer ansehen.

Gruß
RHW

Rücknahme Kündigung Fristen

Czauderna, Donnerstag, 02.08.2018, 20:27 (vor 2304 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,
das wollte ich ihm eigentlich so oder so ähnlich schreiben, habe es aber dann gelassen - vielleicht hat er ja Glück, bekommt den Bonus aus irgendeiner "schwarzen" Kasse, dann fände ich es nicht mehr als normal, wenn er dann trotzdem erneut kündigt, sonst hätte er ja nicht gefragt, und ich würde es der betreffenden Kasse gönnen - schließlich sind es Beitragsgelder, die dafür verwendet werden. Es kann allerdings aber auch wirklich so sein, wie du es beschrieben hast.
Gruss
Czauderna

Rücknahme Kündigung Fristen

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 03.08.2018, 00:00 (vor 2304 Tagen) @ Czauderna

"schwarze Kasse" - AHA!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Rücknahme Kündigung Fristen

Czauderna, Freitag, 03.08.2018, 09:50 (vor 2303 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
ja, vermute ich, dass es so etwas "noch" gibt denn ich weiß, dass es zu meiner Zeit auch schon Kassen gab, die zahlten solche "Prämien" (bei einer Kasse waren es nachweislich 70,00 € gewesen) nicht nur für Kündiger sondern auch für Vermittler eine Neukunden.
Sicher, das waren Ausnahmen und meist nur kleine Kassen, aber schon damals konnte die Herkunft dieser "Prämien" nicht nachvollzogen werden.Es wäre wirklich lobenswert, wenn es solche Zahlungen nicht mehr geben würde.
Gruss
Guenter
PS: Ich selbst war damit aktiv nicht befasst, habe also keine Kenntnis aus meinem direkten Umfeld über solche Praktiken, aber wer die Vergangenheit kennt, der weiß, bei uns hätte sich so etwas nicht gelohnt.

Rücknahme Kündigung Fristen

Felix, Mittwoch, 08.08.2018, 16:34 (vor 2298 Tagen) @ Czauderna

Über manche Praktiken der PKV wollen wir da lieber nicht nachdenken; aber die dürfen das ja.

Rücknahme Kündigung Fristen

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 10.08.2018, 23:27 (vor 2296 Tagen) @ Felix

es käme darauf an - welche meinen sie?

Legal, illegal oder ......egal?

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum