Rücknahme Kündigung Fristen (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Donnerstag, 02.08.2018, 19:52 (vor 2306 Tagen) @ Czauderna

Hallo Flo,

grds. gilt erneut die normale Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Aber:
- wenn die Bonuszahlung für die Wahl eines Wahltarifs erfolgt, sind in diesem Wahltarif meistens auch besondere Kündigungsfristen geregelt.

- wenn die Bonuszahlung für die Teilnahme an einem Bonusprogramm erfolgt, könnte es in den Teilnahmebedingungen auch Regelungen für die Rückzahlung der Bonuszahlung geben.

Am besten alles genau durchlesen (bzw. von der Krankenkasse geben lassen), was im Zusammenhang mit der Bonuszahlung steht. Ggf. die Satzung der Krankenkasse genauer ansehen.

Gruß
RHW


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