Re: Krankenversicherung bei hauptberuflich Selbstständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Kleiner Tipp: eine Selbständigkeit ist dann als nebenberuflich anzusehen, wenn die Arbeitszeit WENIGER als 18 Stunden in der Woche beträgt. Mit deiner Arbeitszeit (Mo-Fr 9-18) ist die Selbständigkeit in jedem Fall als hauptberuflich anzusehen und damit
wird es in keinem Fall zu einer verminderten Einstufung kommen, egal wie hoch dein Einkommen ist ! Bei der wöchentlichen Arbeitszeit werden jedoch auch Nach- und Vorbereitungszeiten angerechnet. Hier zählen dann nicht allein die Ladenöffnungszeiten.
Gruß