Bürgerversicherung? Wie realistisch ist das? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jürgen, Montag, 25.06.2018, 13:18 (vor 2344 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
erst mal - vielen Dank für die Korrekturen - es sind tatsächlich 7523,50 €. Nein, es gibt laut Gesetz keine direkten Rabatte für Besserverdiener.
Was Sie als Milchmädchenrechnung bezeichnen ist also folgende Rechenbeispiel :
Arbeitnehmer A : Bruttogehalt 3000,00 € = 480,00 € /nur KV = 16%)
Arbeitnehmer B : Bruttogehalt 7523,50 € = 708,00 €* /nur KV

*Höchstbeitrag nach der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von 4425,00 €

In Ihrem Thread vom 22.06.2018 haben Sie Folgendes geschrieben:
"...zahlen Menschen mit höheren Einkommen tatsächlich weniger"
Selbst nach Ihren korrigierten Rechenbeispielen zahlt ein AN mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro KV-Beiträge in Höhe von 480 Euro. Ein Besserverdiener mit einem Bruttogehalt von 7.523,50 Euro zahlt 708 Euro für die KV. Haben Sie in Ihrer Volksschule wirklich gelernt, dass 708 Euro weniger sind als 480 Euro?
Nach meinen mathematischen Kenntnissen sind 708 Euro genau 228 Euro mehr als 480 Euro, und nicht weniger. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer B zahlt für die gleiche Leistung 228 Euro monatlich mehr als Arbeitnehmer A.


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