PKV Frist / Ablauf Öffnungsklausel (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
Kann mir evtl. jemand Auskunft zu den Fristen und Ablauf für eine evtl. Öffnungsklausel geben?
Den Vertretern schenke ich leider nicht mehr viel Vertrauen, da das schon ausgenutzt wurde.
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Der Fall:
Entschieden hat sich der neue Beamte für die private Krankenversicherung der Debeka.
Die 6 Monatsfrist für die Öffnungsklausel läuft an einem 20. des Monats ab (Bsp.20.07). Aus diversen Gründen kann der normale Antrag erst 1-2 Wochen vor Ablauf der 6 Monatsfrist gestellt werden(10.07). Ob die Öffnungsklausel wirklich benötigt wird, kann nur die Fachabteilung der Versicherung entscheiden.
Frage 1: lt. Versicherungsvertreter kann man nur einen normalen Antrag stellen, explizite mit Öffnungsklausel gibt es nicht. Der Antrag wird geprüft, angenommen oder ein Gegenangebot zurückgeschickt. Ist das korrekt?
Frage 2: angenommen, der Antrag wird in der 6 Monats Frist gestellt, die Versicherung braucht zum Prüfen allerdings über die Frist hinaus z.B. wegen Rücksprache von Ärzten o.ä. , bleibt der Anspruch der Öffnungsaktion bestehen? (Kontrahierungszwang, normal Antrag vor Fristende). Also das Gegenangebot kommt erst nach dem 20.07.
Ich würde mich auf Antwort freuen.
Gruß Frank