Ausländische Freundin (Gesetzliche Krankenkassen)

felix32, Mittwoch, 14.03.2018, 02:55 (vor 2445 Tagen)

Hallo,

meine im Ausland( Indonesien) lebende Freundin ist Schwanger. Das ganze war nicht geplant weswegen ich auf dem Gebiet, speziell Krankenkassen noch nicht all zu viel Ahnung besitze.

Wir sind am überlegen ob es Sinnvoll wäre, dass Kind in Deutschland zu bekommen , sprich welche Art von KV für uns am Sinnvollsten wäre .

Meine Versicherungslage sieht so aus, dass ich Aktuell über den ADAC Auslandskrankenversichert bin. In DE bin ich in der KV (DAK) von meiner Mutter familienversichert.

Aktuell sind wir nicht verheiratet, was sich aber ändern lässt wenn es uns einen entscheidenden Vorteil bringen kann.

Zu unseren Personen :
Männlich 23 Jahre - deutsche Staatsbürgerschaft
Weiblich 33 Jahre indonesische Staatsbürgerschaft

Vielen Dank für jeglichen Rat.

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 14.03.2018, 12:23 (vor 2444 Tagen) @ felix32

Tja, so macht man das - erst Fakten schaffen und dann nach Lösungen suchen!

23 Jahre alt und in der Familienversicherung? Sicher?

Familienversicherung endet ja mit Vollendung des 23 Lebensjahres, außer man ist Student!

Heiratet wäre natürlich eine Möglichkeit! Daraus leitet sich dann ggf. auch eine Familienversicherung für die Ehefrau und das Kind ab.

Darüber hinaus gibt es auch so einen Zugang zur GKV, wenn man das Aufenthaltsgesetz kennt. Mutter eines Kindes ist das Stichwort dabei!

Wir beraten und basteln so etwas ja kostenpflichtig zusammen!

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Ausländische Freundin

GKVler, Mittwoch, 14.03.2018, 19:52 (vor 2444 Tagen) @ derKVProfi

ich gehe auch davon aus, dass Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt familienversichert waren - die Familienversicherung endet allerdings mit Vollendung des 23. Lebensjahres (1 Tag vor dem 23. Geburtstag).

Ausnahme: bei einem Studium oder einer Ausbildung geht's weiter bis 25. Nachteil dabei: die Ehefrau kann nicht in die kostenlose Familienversicherung.

Eine eigenständige Mitgliedschaft bei einer deutschen Kasse kostet etwa 90 Euro in der studentischen Versicherung oder ohne Studium und Einkommen ca. 180 Euro. Ehefrau und Kind können dann kostenlos mitversichert werden. Für eine Beratung zu diesem Thema muss man allerdings nix bezahlen, die Krankenkasse macht das kostenlos.

bei einer Ehe sehe ich die Vorteile weniger Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und die kostenlose Mitversicherung.

Gruß GKVler

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 16.03.2018, 13:19 (vor 2442 Tagen) @ GKVler

Genau - kostenlos und völlig inkompetent und mit völlig falschen Entscheidungen ....

Beste Beratung ever - Krankenkassen Mitarbeiter!

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Ausländische Freundin

GKVler, Freitag, 16.03.2018, 18:39 (vor 2442 Tagen) @ derKVProfi

über welche (irgendwie nachgewiesene) Kompetenz im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen Sie nochmals?

Oder anders ausgedrückt: sind Sie überhaupt berechtigt, in Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung zu beraten?

noch eine Frage: ist eine Beratung, für die man viel Geld auf den Tisch legen muss, unbedingt besser?

Fragen über Fragen....

Ausländische Freundin

Czauderna, Freitag, 16.03.2018, 19:53 (vor 2442 Tagen) @ GKVler

Hallo,
nur zur Info - der Rat suchende hat sich in zwei anderen Foren mit der gleichen Frage angemeldet. Ich habe ihm in einem geraten, was ich auch hier tue, er soll seine Freundin heiraten, ihn aber auch gefragt, was er denn so mache weil er (23) noch in der Familienversicherung ist. Eine andere Antwort lautete, dass bei eine befristeten Aufenthaltserlaubnis von mehr als 12 Monaten eine eigene Zugangsberechtigung in der GKV bestünde - man möge das mal prüfen. So, streitet Euch weiter - wer nun kompetenter in Sachen GKV ist und wer nicht.
Gruss
Czauderna

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 17.03.2018, 11:36 (vor 2441 Tagen) @ Czauderna

inkompetent ist es in jedem Fall, solche Fragen öffentlich zu stellen und zu denken, dass einem die Schwarmdummheit hilft.

Hier geht es u.a. um Aufenthaltsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc.

Da sollte man sich ganz konkret beraten lassen und zwar von jemanden, der den Rat auch dokumentiert und für den Rat haftet!

Heiraten ist ein Ratschlag, von dem ich mich frage, ob er wirklich gut ist - man bedenke die Folgekosten!

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GKVler, Montag, 19.03.2018, 17:53 (vor 2439 Tagen) @ derKVProfi

"inkompetent ist es in jedem Fall, solche Fragen öffentlich zu stellen und zu denken, dass einem die Schwarmdummheit hilft."

und eine solche Antwort ist -gelinde gesagt- unfreundlich

"Hier geht es u.a. um Aufenthaltsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc.

Da sollte man sich ganz konkret beraten lassen und zwar von jemanden, der den Rat auch dokumentiert und für den Rat haftet!"

also sicher nicht bei Verkäufern von privaten Versicherungen (ob nun Versicherungsvertreter oder -makler), die in diesen Bereichen weder die die Kompetenz noch die Berechtigung zur Rechtsberatung haben.

"Heiraten ist ein Ratschlag, von dem ich mich frage, ob er wirklich gut ist - man bedenke die Folgekosten!"

...und doch gibt es jedes Jahr mehrere hunderttausend Hochzeiten....jede ein Triumph der Hoffnung über Bedenken und Erfahrung.

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Montag, 19.03.2018, 23:32 (vor 2439 Tagen) @ GKVler


also sicher nicht bei Verkäufern von privaten Versicherungen (ob nun Versicherungsvertreter oder -makler), die in diesen Bereichen weder die die Kompetenz noch die Berechtigung zur Rechtsberatung haben.

RICHTIG!

Wie gut, dass ich weder VersicherungsMAKLER noch VersicherungsVERTRETER - also VersicherungsVERMITTLER - bin!

Und wie gut, dass ich im weitesten Sinn mitten in einer Anwaltskanzlei sitze!


"Heiraten ist ein Ratschlag, von dem ich mich frage, ob er wirklich gut ist - man bedenke die Folgekosten!"

...und doch gibt es jedes Jahr mehrere hunderttausend Hochzeiten....jede ein Triumph der Hoffnung über Bedenken und Erfahrung.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt!

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GKVler, Dienstag, 20.03.2018, 18:05 (vor 2438 Tagen) @ derKVProfi

"RICHTIG!

Wie gut, dass ich weder VersicherungsMAKLER noch VersicherungsVERTRETER - also VersicherungsVERMITTLER - bin!"

nennen Sie, wie sie es möchten - die Frage bleibt die gleiche: sind Sie für Rechtsberatung in Fragen Sozialversicherung und Ausländerrecht qualifiziert und berechtigt?

"Und wie gut, dass ich im weitesten Sinn mitten in einer Anwaltskanzlei sitze!"

schön für Sie - aber wenn Sie im Vogelkäfig sitzen, sind Sie kein Vogel. Wenn Sie im Aquarium sitzen, sind Sie kein Fisch. Und wenn Sie in der Nähe eines Anwalts sitzen, ändert das nichts an Ihrer Qualifikation und Berechtigung zur Rechtsberatung.

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 21.03.2018, 18:56 (vor 2437 Tagen) @ GKVler

Irgendwie bist Du mein Lieblingshater ....

Danke für den Steilpass!

WIR machen das schon so, dass es richtig und korrekt ist sowie gut wird.

Meine Qualifikation ist gegeben!

Das Briefpapier macht den Unterschied!

Legal .... legal ..... Recht!

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Ausländische Freundin

GKVler, Donnerstag, 22.03.2018, 09:37 (vor 2437 Tagen) @ derKVProfi

"WIR machen das schon so, dass es richtig und korrekt ist sowie gut wird."

SIE oder ein Rechtsanwalt?

"Meine Qualifikation ist gegeben!"

ja - welche denn?

"Das Briefpapier macht den Unterschied!"

ach ja - dürfen Sie das Briefpapier eines Rechtsanwalts nutzen und er unterschreibt dann?

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 25.03.2018, 14:08 (vor 2433 Tagen) @ GKVler

Kennen sie den Begriff TEAMwork?

Meine Qualifikation und Expertise in dem Bereich ist unstrittig - außer natürlich bei anonymen Menschen im Internet - das ist der Club der *****!

Ihre Qualifikation kenne ich nicht, weiß aber aus einer Vielzahl von Fällen, dass die Beratung der Krankenkassen in solchen Fällen teilweise gruselig ist ....

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Simone, Montag, 26.03.2018, 06:07 (vor 2433 Tagen) @ derKVProfi

Kennen sie den Begriff TEAMwork?

Steht "TEAM" nicht für "Toll, ein Anderer machts"?

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Montag, 26.03.2018, 11:15 (vor 2433 Tagen) @ Simone

das ist die lustige Variante, so wie der Volksmund es gerne als lustiges Wortspiel nutzt ....

"the combined action of a group, especially when effective and efficient."

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GKVler, Samstag, 31.03.2018, 22:49 (vor 2427 Tagen) @ derKVProfi

nee, das ist nicht die lustige Variante - das ist häufig traurige Realität. Und Ihr wunderbares englisches Zitat ist vor allem eines: Lehrbuchtheorie.

übrigens habe ich schon viele Versicherungsmenschen erlebt, die mir gezeigt haben, was der Ausspruch "selbstbewusstes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" tatsächlich bedeutet....

Ausländische Freundin

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 01.04.2018, 18:08 (vor 2426 Tagen) @ GKVler

nee, das ist nicht die lustige Variante - das ist häufig traurige Realität. Und Ihr wunderbares englisches Zitat ist vor allem eines: Lehrbuchtheorie.

Richtig - > so ist es wohl!


übrigens habe ich schon viele Versicherungsmenschen erlebt, die mir gezeigt haben, was der Ausspruch "selbstbewusstes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" tatsächlich bedeutet....

Das geht mir ständig in dem Bereich so ... inkl. Sozialversicherungsfrösche!

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