Kostenübernahme für OP bei der AOK? (Gesetzliche Krankenkassen)

chipi, Samstag, 27.01.2018, 23:23 (vor 2490 Tagen)

Guten Tag, ich würde gerne wissen, ob bei Kostenübernahme einer OP durch die Krankenkasse, das Geld direkt an den Arzt überwiesen wird, oder an mich.

Ich hab momentan nämlich das Problem, dass ich plötzlich sehr gute Chancen habe meine OP bezahlt zu bekommen, allerdings den Bescheid erst sehr sehr knapp vor, oder wenn ich Pech habe, knapp nach der OP erhalte. So oder so, die OP wird stattfinden, ob bei einem positiven oder negativem Bescheid. Das Geld habe ich mir nämlich bereits geliehen. Es wäre natürlich trotzdem toll wenn ich die Kosten zurück erstattet bekommen würde (bei einem positivem Bescheid) um meine Schulden schnell los zu werden.

Da ich die OP eine Woche im Voraus bezahlen musste, würde ich gerne wissen, ob der Arzt bei positivem Bescheid dann doppelt Geld erhält oder ich es erstattet bekomme. Die Op möchte ich nicht verschieben, weil ich grade jetzt Semesterferien und Urlaub habe und so keine Vorlesungen und Arbeitstage verpassen müsste.

Ich bin über jede Antwort und Rat dankbar!

Ich wünsche euch einen schönen Abend

Kostenübernahme für OP bei der AOK?

Czauderna, Sonntag, 28.01.2018, 11:58 (vor 2490 Tagen) @ chipi

Hallo,
um welche Art von OP. handelt es sich ?
Grundsätzlich gilt in solchen Fällen, dass die Kostenbeteiligung der Kasse nach deren Zusage nur an den Versicherten erfolgt, d.h. der Patient ist Rechnungsempfänger und bekommt den Anteil der Kasse nach Erstellung der Endrechnung ausgezahlt.
Gruss
Czauderna

Kostenübernahme für OP bei der AOK?

chipi, Sonntag, 28.01.2018, 17:06 (vor 2490 Tagen) @ Czauderna

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort Czauderna.

Es handelt sich um eine Labienkorrektur. Vorab habe ich mich im Netz schlau gemacht ob man überhaupt eine Chance haben könnte dies bezahlt zu bekommen, weil es ja eher als Schönheits OP gilt. Und es sah selbstverständlich schlecht aus.

(Deshalb habe ich mich nicht noch früher um den Antrag gekümmert. Hätte ich das mal anders gemacht :-| )

Als ich dann den Mut zusammen gefasst habe und mich Ärzten anvertraut habe, sagte mir jeder von denen, dass es wirklich eine gute Chance gibt es von der AOK bezahlt zu bekommen, da ich (im Gegensatz zu vielen Anderen) körperliche Probleme und ständige -dokumentiere- Entzündungen habe.

Die Op wird auch nur 1000 Euro kosten. Es handelt sich lediglich um eine Kürzung, ohne ästhetischen Aspekt. Trotzdem sind 1000 Euro für mich als Studentin eine wirklich sehr große Summe.

Ich habe einen Brief mit weiteren gewünschten Unterlagen erhalten (Fotos,- sehr unangenehm), die habe ich auch am selben Tag persönlich eingereicht. Trotzdem gelten ja nun die 5 Wochen, in denen die AOK entscheiden kann. Und da ich seit dem Antrag prinzipiell Briefe von der AOK 6-7 Tage später als das ausgestellte Datum erhalte, fürchte ich dass die OP stattfindet, bevor mein Bescheid ankommt und deshalb der Anspruch auf das Geld verfällt. Natürlich nur wenn du meinen Gunsten entschieden wird. Das wäre natürlich wirklich sehr schade.

Liebe Grüße

Kostenübernahme für OP bei der AOK?

ratte123, Donnerstag, 01.02.2018, 19:20 (vor 2486 Tagen) @ chipi

Hallo,

eine Kostenerstattung darf von den gesetzlichen Krankenkassen nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Dafür ist es erfoderlich, die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten. Tut man das nicht, so ist eine Kostenerstattung gesetzlich ausgeschlossen.

MfG
ratte1

Kostenübernahme für OP bei der AOK?

chipi, Samstag, 03.02.2018, 16:04 (vor 2484 Tagen) @ ratte123

Vielen Dank für deinen Hinweis. Das ist natürlich wirklich blöd für mich.
Die Op war nämlich gestern. Ich werde es natürlich trotzdem versuchen, mir dann aber keine Hoffnungen machen.

Vielen herzlichen Dank für die Hinweise, ihr habt mir echt geholfen!
Ich wünsche euch noch einen schönen Tag :)

Kostenübernahme für OP bei der AOK?

Kudo, Freitag, 15.06.2018, 10:17 (vor 2352 Tagen) @ chipi

D.h. wenn die Operation schon stattgefunden hat, sind die Kassen grundsätzlich nicht zum zahlen verpflichtet bzw. gesetzlich davor geschützt?

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