Kostenübernahme für OP bei der AOK? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
eine Kostenerstattung darf von den gesetzlichen Krankenkassen nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Dafür ist es erfoderlich, die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten. Tut man das nicht, so ist eine Kostenerstattung gesetzlich ausgeschlossen.
MfG
ratte1
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chipi,
27.01.2018, 23:23
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Czauderna,
28.01.2018, 11:58
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chipi,
28.01.2018, 17:06
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ratte123,
01.02.2018, 19:20
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chipi,
03.02.2018, 16:04
- Kostenübernahme für OP bei der AOK? - Kudo, 15.06.2018, 10:17
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