Kostenübernahme für OP bei der AOK? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Donnerstag, 01.02.2018, 19:20 (vor 2488 Tagen) @ chipi

Hallo,

eine Kostenerstattung darf von den gesetzlichen Krankenkassen nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Dafür ist es erfoderlich, die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten. Tut man das nicht, so ist eine Kostenerstattung gesetzlich ausgeschlossen.

MfG
ratte1


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