Schulter gebrochen 95 Jährige - wie zu Hause klar kommen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 05.01.2018, 11:43 (vor 2515 Tagen) @ Martin

Hallo,
ja, so kann es gehen, zumal hier auch schon ein Pflegegrad vorhanden ist. Vom Krankenhaus verlangen, dass sie dort verbleiben kann, das geht so nicht, es muss dafür eine medizinische Notwendigkeit bestehen, was offensichtlich nicht der Fall ist. Allerdings liegt es auch in der Verpflichtung des Krankenhauses zu prüfen ob zu hause die Pflege sichergestellt ist. Fast jedes Krankenhaus hat einen sog. Sozialdienst, der sich solcher Fälle annehmen kann - nicht nur in meinem Beruf a, auch im privaten Umfeld habe ich da positive Erfahrungen gemacht, dieser Dienst hat sich darum gekümmert, dass entweder eine Reha oder eine Kurzzeitpflege oder auch eine voll stationäre Pflege nahtlos an die Krankenhausbehandlung durchgeführt werden konnte. In vielen Fällen konnte aber auch in der häuslichen Umgebung die Pflege (weiterhin) durchgeführt werden, z.B. durch verstärkte Einbindung des Pflegedienstes. Die Leistung "häusliche Krankenpflege" in Form der Grundpflege scheidet hier wohl eher aus, da diese Leistung grundsätzlich anstelle einer sonst notwendigen Krankenhausbehandlung gewährt wird und das scheidet ja wohl hier, so wie geschildert eher aus.
Gruss
Czauderna


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