Kostenerstattungstarife (Private Krankenversicherungen)

Ella, Freitag, 22.12.2017, 17:45 (vor 2527 Tagen)

Hallo,
was wird bei den aktuelle politischen Diskussionen (Bürgerversicherung, einheitliche Vergütung,...) aus den Kostenerstattungstarifen? Was passiert, wenn die Möglichkeit der der Wahl der Kostenerstattung in der GKV gestrichen wird? Was passiert mit den aktuellen Verträgen?

Kostenerstattungstarife

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 23.12.2017, 14:05 (vor 2526 Tagen) @ Ella

1. ist das ein _Thema, dass man wirklich erst dann diskutieren müsste, wenn sich das Gesundheitswesen auf der Basis politischer Entscheidungen "massiv" verändern würde!

2. aktuell funktionieren die Kostenerstattungstarife!

3. gibt es innerhalb der Verträge regelmäßig klare Aussagen zur Leistung ohne eine Vorleistung der GKV!

4. im schlimmsten Fall wandelt man sie in passende, ggf. neue Tarife um - § 204 VVG!

5. ansonsten kündigt man die Verträge ......

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nur so, Sonntag, 24.12.2017, 15:21 (vor 2525 Tagen) @ derKVProfi

Nur mal als Gedankenexperiment: ist es möglich von einem Kostenerstattungstarif (Arag 182) in einen ambulanten Vollkostentarif zu wechseln (z.B. Tarif 203)? Parallel zur GKV (aktuell) meine ich, um so unabhängig von einer GKV Vorleistung zu sein falls das ganze System umgebaut wird? Ist zwar nicht ganz billig aber wenn die PKV da mitspielt dann wäre ambulant zumindest mit GKV und parallle PKV alle Optionen offen... Komplett in die PKV rüber ist mir auf die lange Sicht von den Kosten her ein zu großes Risiko.

Option 5, die Tarife kündigen wenn man sie braucht und mit den Grundleistungen vorlieb zu nehmen, ist nicht wirklich toll.

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derKVProfi ⌂ @, Montag, 25.12.2017, 21:12 (vor 2523 Tagen) @ nur so

Wenn ARAG das akzeptiert - jetzt oder in Zukunft?

Grundsätzlich wäre alles möglich, wenn die definierte Versicherungsfähigkeit es hergibt.

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nur so, Dienstag, 26.12.2017, 12:01 (vor 2523 Tagen) @ derKVProfi

Interessant. Tendenziell eher in der nahen Zukunft, denn ich werde leider auch nicht jünger und gesünder, was eine Gesundheitsprüfung nicht einfacher macht.

Falls man sich das irgendwann nicht mehr leisten kann wäre das Problem durch Kündigung des Tarifs bzw. Wechsel zurück in den Kostenerstattungstarif zu lösen, sofern es dann noch eine GKV gibt mit der das funktioniert. Es hätte den Vorteil dass aktuell die GKV und später ggf. eine Bürgerversicherung immer im Hintergrund ist, damit ist so gut wie kein Risiko bezüglich der Beiträge einer PKV existent da der Exit immer vorhanden wäre.

Gut, bei so einem Konstrukt würde ich dann aktuell für den ambulanten Vollkostentarif bei der ARAG deutlich über 300€ zahlen anstatt um die 90€ für den Restkostentarif.

Eine Glaskugel sollte man haben... keine Ahnung wie man sich da Zukunftssicherung aufstellen soll

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derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 26.12.2017, 21:30 (vor 2522 Tagen) @ nur so

Sie sollten sich das erst einmal ausarbeiten und überprüfen lassen, als sich mit einer nicht bestätigten Fiktion zu beschäftigen.

Auch Ihre Annahme bezüglich einer möglichen Zukunft halte ich so, wie getroffen, für wenig realistisch!

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nur so, Samstag, 23.12.2017, 14:10 (vor 2526 Tagen) @ Ella

Hallo,

das hab ich mich auch schon gefragt.
Ich befürchte dass ich mit meinem Konstrukt dann die A****-Karte habe, weil es keine GKV mehr geben könnte und dann kann es auch keine Vorleistung mehr geben. Keine Ahnung ob es dann noch die Möglichkeit zur Wahl der Kostenerstattung geben wird.

Aber erst mal muss überhaupt was passieren...

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derKVProfi ⌂ @, Montag, 25.12.2017, 21:13 (vor 2523 Tagen) @ nur so

Ebend ... erst einmal müsste etwas passieren ... und das passiert ja bereits seit Jahren Scheibchenweise!

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