Halbe Stelle, Student, zu alt für Studententarif (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
was sagt denn dein Arbeitgeber dazu ? - bei 19,5 Stunden wöchentlich kann es sein, dass bei dir die Studenteneigenschaft die Arbeitnehmereigenschaft überwiegt,und wenn dem so ist (muss dein Arbeitgeber aber auch die Krankenkasse dir genau sagen können), dann bist nicht krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer und musst dich deshalb freiwillig versichern und dann nach deinem Bruttoeinkommen deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag allein zahlen - so gesehen, schlecht für dich, gut für deinen Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna
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rbl,
30.11.2017, 15:13
- Halbe Stelle, Student, zu alt für Studententarif - Czauderna, 30.11.2017, 17:07
- Halbe Stelle, Student, zu alt für Studententarif - GKVler, 02.12.2017, 20:50