Hallesche KT Änderung Tarifbedingungen 2018 (Private Krankenversicherungen)

Hallesche_Versicherter, Samstag, 18.11.2017, 11:02 (vor 2561 Tagen)

Hallo,

ist hier nochmal jemand bei der Halleschen im Tarif KT (Krankentagegeld) versichert?
Die Tage kam dieses nette "Einblick" Magazin von denen, auf der letzten Seite finden sich Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der Tarifbedingungen u.a. für Tarif KT.

Da steht so easy als Änderung grau hervorgehoben: "Das versicherte Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung und unter Einschluss von Sonn- und Feiertagen ..."

Da streichen die den Passus "...ohne zeitliche Begrenzung und unter Einschluss von Sonn- und Feiertagen..." und ersten diesen durch "Das versicherte Krankentagegeld wird auch für Sonn- und Feiertage gezahlt.".

Ich meine wo ist hier nun das "ohne zeitliche Begrenzung" abgeblieben???

Oben steht dass der unabhängige Treuhänder den Änderungen zugestimmt hat und das nun laut Gesetzt Vertragsbestandteil wird und bindend ist.

--> Hab ich irgendwo einen Hänger ? Das ist doch eine eindeutige Verschlechterung, wenn die auf einmal "ohne zeitliche Begrenzung" einfach so streichen...??

Hallesche KT Änderung Tarifbedingungen 2018

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 19.11.2017, 13:11 (vor 2560 Tagen) @ Hallesche_Versicherter

Tja, das ist eine Klarstellung!

Ohne zeitliche Begrenzung ist ja auch mißverständlich, weil es noch nie gestimmt hat!

Der Vertrag hat ja Beendingungsregelungen inkl. Regelungen im laufenden Versicherungsfall: Bezug Altersrente, Vollendung 65. Lebensjahres, Wegzug aus EU/EWR, Bezug einer BU-/EU-/EWR-Rente, Ende Versicherungsfähigkeit, etc.

Der Satzteil stamm aus einer Zeit, in der KTG i.d.R. zeitlich begrenzt gezahlt wurde (bis 365. Tag) - da war "ohne zeitliche Begrenzung" in der Abgrenzung zu anderen Wettbewerbern wichtig! Wortmüll aus der Marketingabteilung!

Eine Verschlechterung im klassischen Sinn kann ich an der Stelle nicht erkennen!

Was wurde noch verändert?

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Hallesche KT Änderung Tarifbedingungen 2018

derKVProfi ⌂ @, Montag, 20.11.2017, 14:34 (vor 2559 Tagen) @ derKVProfi

Die Änderung, die rechtswidrig wäre, ist eine andere Änderung:

Neufassung § 4 abs. 4 MBKT - Herabsetzungsbefugnis!

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Hallesche KT Änderung Tarifbedingungen 2018

Hallesche_Versicherter, Mittwoch, 22.11.2017, 18:39 (vor 2557 Tagen) @ derKVProfi

Danke fürs Feedback.
Sorry, bin aktuell unterwegs und die Post der Versicherung liegt zu Hause.
Werde ich mal studieren sobald ich wieder im Lande bin. Es war noch was mit Leistungen während dem Mutterschutz, das ist für mich jetzt irrelevant.

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