Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag (Gesetzliche Krankenkassen)
guenther74, Donnerstag, 24.08.2017, 11:15 (vor 2647 Tagen)
Hallo,
als Selbständiger und freiwilliges Mitgleid einer GKV kann es ja schon mal zum Streit über die Beitragshöhe kommen.
Welche Rechtsschutzversicherung würde einen im Ernstfall unterstützen und die Kosten decken?
Fällt solch' ein Streitfall in den Bereich der privaten RSV oder braucht man hier eine gewerbliche RSV?
Die Grundlage der Berechnung sind ja u.A. die Einkünfte aus dem Gewerbe.
Zusatzfrage: In welchen Bereich der RSV würde dieser Streit fallen? Ist ja kein Verkehrs- oder Mietrechtschutz; auch kein Strafrecht. Verwaltungsrecht ?
Vielen Dank!
Gruss
Guenther
Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
Czauderna, Donnerstag, 24.08.2017, 12:41 (vor 2647 Tagen) @ guenther74
Hallo,
da es um die eigene, personenbezogene Krankenversicherung geht, sehe ich hier die private Rechtsschutzversicherung an erster Stelle der Zuständigkeit.
Gruss
Czauderna
Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
derKVProfi , Donnerstag, 24.08.2017, 17:37 (vor 2647 Tagen) @ Czauderna
Richtig - Privat RS und es muss Sozialversicherungsrecht inkludiert sein!
Ab 2018 ist das aber eigentlich durch die Gesetzesänderung in Bezug auf die Beitragshöhe obsolet!
--
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Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
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Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
guenther74, Freitag, 25.08.2017, 08:57 (vor 2646 Tagen) @ derKVProfi
Guten Tag,
Richtig - Privat RS und es muss Sozialversicherungsrecht inkludiert sein!
Ab 2018 ist das aber eigentlich durch die Gesetzesänderung in Bezug auf die Beitragshöhe obsolet!
Genau diese Gesetzesänderung macht mir "Sorgen".
Ich habe an versch. Stellen im Internet gelesen, dass die Auslegung der Gesetzesänderung nicht annähernd klar ist. Dies wurde mir von der UPD bestätigt. Dort fürchtet man, dass einige GKV den Versuch unternehmen könnten die neue Regelung auch auf frühere Jahre anzuwenden.
Fiktives Beispiel:
Im Jahr 2015 geringe Einkünfte, EkSt Bescheid für 2015 am 1.2.2017. GKV berechnet
Beiträge ab 01.02.17 aus diesem Bescheid. GKV-Beitragsbescheide stehen nicht unter
Vorbehalt.
2016 + 2017 hohe Einkünfte, aber entsprechende Bescheide erst Anfang 2018.
Wenn die GKV das Gesetz auf frühere Jahre anwendet, dann würden sich hohe Nachzahlungen für die Jahre 2016+2017 ergeben. Hier sehe ich leider ein deutliches Streitpotential.
Gruss
Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
Czauderna, Freitag, 25.08.2017, 10:25 (vor 2646 Tagen) @ guenther74
Hallo,
das kann ich mir nicht vorstellen - nicht, dass es Kassen gibt, die so denken, sondern dass es dann auch so rechtlich abgesichert ist.
wenn das Gesetz ab 01.01.2018 gilt, dann kann nach meinem Rechtsverständnis keine Nachzahlung für Zeiten vor 2018 aufgrund dieser Gesetzesänderung gefordert werden.
Gruss
Czauderna
Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
derKVProfi , Freitag, 25.08.2017, 16:13 (vor 2646 Tagen) @ Czauderna
Lest das Gesetz und die BT-Drs und alles ist teleologisch klar!
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derKVProfi , Freitag, 25.08.2017, 16:12 (vor 2646 Tagen) @ guenther74
Dafür gibt es dann spezialisierte Berater, die gegen Entgelt tätig werden!
Das Gesetz ist eindeutig!
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Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
guenther74, Sonntag, 27.08.2017, 12:35 (vor 2644 Tagen) @ derKVProfi
Guten Tag,
Dafür gibt es dann spezialisierte Berater,
die gegen Entgelt tätig werden!
Und damit die Bezahlung dieser freundlichen Berater
sicher gestellt ist interessiere ich mich für eine
"passende" RSV.
Das Gesetz ist eindeutig!
Eindeutig in welcher Weise?
Haben Sie einen passenden Link zu den genannten BT-Drs?
Vielen Dank!
Gruss
Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
derKVProfi , Sonntag, 27.08.2017, 13:53 (vor 2644 Tagen) @ guenther74
Guten Tag,
Dafür gibt es dann spezialisierte Berater,
die gegen Entgelt tätig werden!
Und damit die Bezahlung dieser freundlichen Berater
sicher gestellt ist interessiere ich mich für eine
"passende" RSV.
Ja, sicher .... das wird bei bereits schwelendem Streit sicher nett!
Für die Zukunft kann man sich versichern!
Berater in dem Fall sind Rentenberater und Rechtsanwälte .... ich bin spätestens da raus!
Das Gesetz ist eindeutig!
Eindeutig in welcher Weise?
Im Wortlaut der Paragraphen und im Beginn der Änderung!
Haben Sie einen passenden Link zu den genannten BT-Drs?
Vielen Dank!
Es war das HHVG
Google ....
bt-drs hhvg
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Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
guenther74, Sonntag, 27.08.2017, 20:51 (vor 2644 Tagen) @ derKVProfi
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Ja, sicher .... das wird bei bereits schwelendem Streit
sicher nett!
Für die Zukunft kann man sich versichern!
Noch schwelt ja zum Glück nix. Aber wenn dann im Januar neue Beitragsbescheide verschickt werden, dann könnte ...
Ich lese mir die Sachen noch mal in Ruhe durch und dann hoffe ich, dass eine Privatrechtschutzversicherung mögliche Streitereien abdeckt.
Besten Dank für die Unterstützung.
Gruss
Welche Rechtsschutzvers. bei Streit um Beitrag
derKVProfi , Dienstag, 29.08.2017, 06:37 (vor 2642 Tagen) @ guenther74
Wenden sie sich doch an einen qualifizierten Versicherungsmaker und lassen sie sich etwas passendes vermitteln?
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