Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
hier mal ein Link zum § 13 SGB V - http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137489,15
da ist von einer Frist, innerhalb der die Erstattung zu erfolgen hat keine Rede sondern nur, dass die Leistung gewährt werden muss.
Du kannst es zwar versuchen ein Zahlungsziel zu setzen beim Einreichen der Rechnung, aber ob das Erfolg haben wird bei deiner Kasse, das kann man allerdings von hier aus nicht sagen - mir ist jedenfalls keine gesetzliche Regelung bekannt wonach die Kasse verpflichtet wäre, beispielsweise innerhalb von 14 Tage die Leistung auszuzahlen, wenn es nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Was du tun könntest, wenn nicht schon geschehen, deine Kasse zu kontaktieren und deine Situation zu schildern - vielleicht hilft dass, wenn man miteinander redet.
Gruss
Czauderna
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- Kostenerstattung -
Giritta,
22.05.2017, 11:13
- Kostenerstattung -
Czauderna,
22.05.2017, 14:02
- Kostenerstattung - derKVProfi, 23.05.2017, 00:05
- Kostenerstattung -
Czauderna,
22.05.2017, 14:02