Berechtigte Nachforderung? Selbständig,freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

tedus @, Hamburg, Sonntag, 21.05.2017, 18:16 (vor 2741 Tagen)

Hallo,

so ganz stimmt der Titel nicht - die Nachforderung, die ich bekommen habe ist berechtigt - aber über die Höhe und Umfang bin ich unsicher.

Zum Thema:
ich bin seit 2012 bei dieser Krankenkasse - und habe mit einem Bekannten eine Firma gegründet, bei der ich zuerst nur nebenberuflich mitgemacht habe - den größten Teil der Woche habe ich einen andren Job gemacht, damit ein festes Gehalt da ist.
Der Krankenkasse habe ich dies telefonisch mitgeteilt und mir wurde gesagt, solange zeitlich der andre Job überwiegt brauche ich mich nicht weiter kümmern.
2014 habe ich mich dann freiwillig gesetzlich versichert und die Einkünfte aus dem letzten Jahr als voraussichtliche Einkünfte angegeben. Mir wurde (wiederum telefonisch) gesagt ich sollte, sobald mir der Steuerbescheid für 2014 vorliegt diesen einreichen.
(In Sachen Steuern bin ich leider (immer noch) etwas naiv und unerfahren - seit es nötig ist, hatt ein Bekannter der Steuerberater ist das für mich gemacht - und nach dessen Umzug ein von Ihm empfohlener Kollege. Ich habe mich daher nie so richtig damit auseinandergesetzt, sondern einfach meine Belege hingegeben, wenn es mir gesagt wurde Embarassed )

Eingestuft worden bin ich dann mit einem Einkommen von 2073,75 Eur, für 2015 mit 2126,25 Eur, für 2016 mit 2178,75 und seit diesem Jahr mit 2231,25 Eur.

Meinen Steuerbescheid für 2014 habe ich Ende April 2016 zurück erhalten und ein paar Wochen später bei der Krankenkasse eingereicht (leider nicht per Einschreiben). Wie sich später herausgestellt hat, ist dieser (angeblich) nicht angekommen.

Die Firma hatte 2014 ein unerwartet gutes Jahr - allerdings sind durch mehrere unglückliche Umstände die Einnahmen im Folgejahr so gut wie komplett eingebrochen. Mit dem etwas höheren Angesparten aus dem guten Jahr haben wir aber versucht das ganze wieder neu in Gang zu bringen und wollten den Wunsch Selbständigkeit nicht gleich aufgeben - allerdings hat es sich nicht gut entwickelt, so das ich seit über einem halben Jahr nebenher schaue, ob sich nicht ein guter Job anbietet - sprich ich bin arbeitssuchend (was ich der Kasse auch mitgeteilt habe). Mein Bekannter macht mit der Firma weiter - sie wird also nicht aufgelöst.

Ende Juni 2016 habe ich daher den Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes - auf dem eine 0 bei den Einkünften/Zahlungen vermerkt ist an die Kasse geschickt.

Im Januar diesen Jahres kam dann ein Schreiben, daß zur abschließenden Prüfung noch mein Steuerbescheid von 2014 benötigt wird - 5 Monate nach möglichem Beginn dieser "Prüfung". Da ich ein wenig gelesen habe, und herausgefunden habe, das bestimmte Bereiche des Bescheids geschwärzt werden können - und außerdem die Frage warum die Prüfung so lange dauert. Die Antwort darauf kam Anfang April (nicht wirklich hilfreich: relevant seien die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und entschuldigung für die Bearbeitungszeit).
Daraufhin habe ich dann den 2014 Bescheid (wie gesagt erneut - allerdings leider erstmalig nicht per Einschreiben verschickt) per Mail an die Kasse gesendet. Dazu habe ich gleich den mittlerweile für 2015 (seit Anfang April) vorhandenen Bescheid eingereicht (auf dem, wie schon auf dem eingereichten Vorauszahlungsbescheid die 0 zu sehen ist).

Alle Schreiben der Krankenkasse waren mit Fristen versehen (14 Tage bis 3 Wochen).

Jetzt - also insgesamt knapp 8 Monate nach dem ersten Einreichen habe ich eine Nachzahlungsaufforderung von knapp 14.000 Euro bekommen.
Demnach wurde für 2014 ein Einkommen von 4050Eur, 2015 von 4125Eur, 2016 von 4237,5 und 2017 von 4350.
Ab dem Datum des Bescheids von 2015 dann von 2231,5 Eur.

D.h. ich soll nun die Differenz von 3 Jahren nachträglich erhöhtem Beitrag nachzahlen - und das aufgrund von 1 Jahr höherer Einkünfte. Was mir nicht wirklich logisch erscheint.
Das Jahr mit den hohen Einkünften - klar- da habe ich auch Nachzahlungen eingeplant - aber das das maximale Einkommen auch gleich für 2 weitere nachgefordert wird - damit nicht wirklich.

Damit ist auf jeden Fall die Möglichkeit mit ein wenig Zeit die Selbständigkeit vielleicht doch wieder aufzunehmen de fakto tot. Von dem angespartem, was noch aus dem guten Jahr vorhanden ist (leben auf kleinem Fuss halt) sind knapp 15.000 Euro übrig - eigentlich war geplant diese für Rente zurück/anzulegen wären damit in einem Rutsch nur noch 1.000 Eur übrig.

Einen ähnlichen Fall konnte ich leider bisher nicht finden - aber zum einen finde ich es wir gesagt seltsam, daß die erhöhten Beiträge nachträglich für 3 Jahre nachgefordert werden - obwohl der Kasse ja durch den Vorauszahlungsbescheid seit 8 Monaten, durch den 2015er Bescheid beim Prüfen des Falles bekannt war, daß nach 2014 keine hohen Einnahmen mehr da waren.
Dementsprechend finde ich es seltsam, daß zwar rückwirkend anhend des 2014 er Bescheids erhöht wird, aber nicht erst ab dessen Eingangsdatum. Gesenkt wird wiederum nicht rückwirkend, sondern erst ab Datum des 2015 er Bescheids. Dazu kommt dann noch die Bearbeitsungszeit des ganzen mit 8 Monaten, mit Fristsetzungen mir gegenüber von 2-3 Wochen (abgetan bisher wie gesagt mit einem "Sorry"...

Für mich heißt es allerdings sehr wahrscheinlich, daß ich durch diese Forderung erstmal HartzIV beantragen muß und schnellstmöglich irgendeinen Job annehme, der etwas Geld einbringt (und die KV übernimmt).

Habt Ihr vielleicht einen Tipp für mich oder wißt ob das Vorgehen der Kasse so rechtens ist? Wie gesagt zweifel ich ja garnicht an der Berechtigung der Nachforderung - aber an der Höhe und dem Zustandekommen.

Ich hoffe mein Problem ist einigermaßen verständlich beschrieben.
Bin für jede Hilfe und jeden Tip dankbar!

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