Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub? (Gesetzliche Krankenkassen)
Beamte, Samstag, 01.04.2017, 07:53 (vor 2795 Tagen)
Hallo,
braucht ein Kind, welches nach Tarif B20 WL20 BC (KHT dürfte irrelevant sein) versichert ist für eine Urlaubsreise ins Ausland zusätzlich noch den Tarif AR? Oder ist durch BC eine Kostenerstattung in voller Höhe gegeben? Ich blicke nicht ob dann die Debeka nur 20% erstattet und die Beihilfe ja ggf. gar nichts und sich ohne Tarif AR, also eine Auslandskrankenversicherung, Erstattungslücken ergeben?
Es wäre nett wenn mich jemand erhellen würde, ob ich den AR vorm Urlaub noch buchen muss oder nicht.
Vielen Dank!
Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
derKVProfi , Sonntag, 02.04.2017, 09:46 (vor 2794 Tagen) @ Beamte
Der Versicherungsschutz aus BC umfasst:
2. Auslandsreise
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für:
2.1 Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei Reisen ins Ausland
2.2Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder zu einem diesem Wohnsitz nächstgelegenen Kran- kenhaus, das grundsätzlich zur Behandlung geeignet ist, wenn
- der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder
- die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden oder
- nach ärztlicher Prognose eine stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauern würde.
Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport, wenn er ärztlich angeordnet ist und die im Aufenthaltsland vorhandenen medizi- nischen Einrichtungen nicht ausreichend sind und dadurch eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person zu befürchten ist.
2.3 Überführung bei Tod einer versicherten Person
2.4 Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur Höhe der Versicherungsleistungen, die bei einer Überführung zu er- bringen gewesen wären.
Als Ausland gelten alle Länder außer denjenigen, in denen die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
UND
3. Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes, sofern sie nicht bereits nach dem Tarif B erstattet werden.
Die Kosten der Behandlung werden aus B und WL erstattet! ... aber eben nur zu 20%
Die 80% Beihilfe fallen also bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb eines Mitgliedslandes der EU bei Ihnen persönlich an ...
Ich würde sagen - dringend angeraten!
--
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Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
Beamte, Sonntag, 02.04.2017, 13:36 (vor 2793 Tagen) @ derKVProfi
Danke! Dann werde ich den Tarif AR buchen.
Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
Beamte, Mittwoch, 12.04.2017, 09:10 (vor 2784 Tagen) @ derKVProfi
Guten Morgen,
jetzt muss ich mich doch nochmal melden, sorry.
Die Debeka ist der Meinung, dass das Kind keinen zusätzlichen Tarif (also AR) benötigt, da es bereits im Tarif BC auslandskrankenversichert ist. Das sagt der zuständige Betreuer (Außendienst) der Debeka, nachdem ich um Buchung gebeten habe.
Wer hat nun Recht?
In der Bedingungen zu Tarif BC - A. Aufwandsersatz
Der Versicherer erstattet unter Anrechnung von Ansprüchen nach
öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften und von Leistungen des Versicherers verbleibende Aufwendungen. Soweit Beihilfevorschriften Selbstbeteiligungen (zum Beispiel als Eigenbehalte, Selbstbehalte, Abzugsbeträge, Kostendämpfungspauschale bezeichnet) vorsehen, gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen. Der Versicherer erstattet Aufwendungen für:.... 2. Auslandsreise (etc).
Heißt das nun 20% Erstattung oder 100% bei Auslandsreise (also z.B. Dänemark)?
Also darauf bestehen den AR zu buchen und dem Außendienstler sagen dass er unrecht hat? Oder sind tatsächlich 100% bei Auslandsreisen durch BC abgedeckt?
Eine kurze klärende Info wäre super.
Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
derKVProfi , Mittwoch, 12.04.2017, 13:15 (vor 2783 Tagen) @ Beamte
Dänemark ist kein Ausland, sondern EU/EWR/CH .... da braucht es gar nichts.
Wenn der Mitarbeiter der Debeka das sagt, dann wird das natürlich so seinen Sinn haben, gell?
Wenn Du aber doch die Debeka fragst, warum fragst Du hier?
Und ansonsten ...lesen bildet ... es steht doch alles in dem Absatz genau geregelt .....
Absatz 2.1. ist ja nun erklärend, allerdings .... das Wording insgesamt schreit mich an!
Mach doch einfach, was Du für richtig hältst ... dieses "ich frage 1000 Leute, bis ich nicht mehr weiter weiß" Spiel .....
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Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
Beamte, Mittwoch, 12.04.2017, 15:32 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
Ich hab der Debeka gesagt: buche Tarif "AR", ich habe nicht wirklich gefragt... Als Antwort kam, nicht nötig da im Tarif BC enthalten.
Sei es drum, die Sache ist ja jetzt geklärt.
Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
Steinbock , Mittwoch, 12.04.2017, 19:28 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
Dänemark ist kein Ausland, sondern EU/EWR/CH .... da braucht es gar nichts.
Ei der Daus. der KVProfi hat in der Schule gefehlt.
Dänemark ist kein Bundesland von Deutschland, also immer noch Ausland.
Und so ist es auch im versicherungstechnischen Sinn, aller Tarife der PKV.
Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
derKVProfi , Donnerstag, 13.04.2017, 12:21 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Dänemark ist kein Ausland, sondern EU/EWR/CH .... da braucht es gar nichts.
Ei der Daus. der KVProfi hat in der Schule gefehlt.Dänemark ist kein Bundesland von Deutschland, also immer noch Ausland.
Und so ist es auch im versicherungstechnischen Sinn, aller Tarife der PKV.
Nein! Nein! Nein!
Und wir differenzieren wo ganz anders - Steinbock ...
Und hier gibt es nur Wegweiser, aber keine Beratung ... außer anonyme Protagonisten, die nur behaupten das sie kompetent sind und nicht haften und andere ständig angreifen!
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Steinbock , Mittwoch, 12.04.2017, 19:33 (vor 2783 Tagen) @ Beamte
Hallo Beamter,
ein Grund für eine Auslandsreisekrankenversicherung könnte sein.
Wenn ein Unfall/Krankheit im Ausland geschieht und man ins Krankenhaus kommt, verlangen einige Krankenhäuser im Ausland eine Vorauszahlung der Kosten.
Die Private Krankenversicherung bestätigt meist die anteiligen Kosten direkt (in diesem Fall aber nur für 20 %).
Bei der Beihilfe ist dies oft im Ausland nicht möglich. Bedeutet der Versicherte muss dann die Kosten selbst übernehmen.
Gruß vom Steinbock
Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub?
derKVProfi , Donnerstag, 13.04.2017, 12:21 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Halleluja ,.... und nun ist Deine Kompetenz auf dem Silberteller offensichtlich bloß gestellt!
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