Öffnungsaktion PKV (Private Krankenversicherungen)
Schneemann82, Dienstag, 11.04.2017, 17:35 (vor 2781 Tagen)
Guten Tag,
ich werde in Kürze auf Probe durch das Land Niedersachsen verbeamtet. Dadurch erhalte ich einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50%. Die anderen 50% müsste ich entweder durch eine private Krankenversicherung absichern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Leider bin ich zur Zeit durch einen Trauerfall in medikamentöser Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie. Dies macht den Zugang zur privaten Krankenversicherung schwierig. Meines Erachtens besteht hier nur die Möglichkeit, die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung zu nutzen.
Leider finde ich dazu sehr wenige Informationen. Daher wäre ich über jeden Tipp sehr dankbar. Worauf muss ich bei der Wahl des Versicherers achten ? Was sollte generell bei der Öffnungsaktion beachtet werden ?
Vielen Dank bereits im voraus.
Öffnungsaktion PKV
nur so, Dienstag, 11.04.2017, 20:26 (vor 2781 Tagen) @ Schneemann82
Öffnungsaktion PKV
derKVProfi , Mittwoch, 12.04.2017, 02:12 (vor 2781 Tagen) @ nur so
Da steht sogar alles - denn es ist eine freiwillige Aktion!
Alle Versicherer und in welchem Teil sie mitmachen!
Die grundsätzlichen Regeln! ALLES!
NUR: es versteht nicht der, der nun einmal Laie ist! Und die anderen Laien können auch nicht helfen, es sei, er zieht sich hier vollständig öffentlich aus!
Was da nicht steht?
1. Welcher Versicherer zu Deiner Krankheit/Sollbruchstelle passt!
2. Welcher Versicherer pssst zu meiner Lebensplanung?
3. Besonderheiten b3ei Öffnung (Beihilfeergänzung, Kur, KHT)
etc. etc.
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Öffnungsaktion PKV
Steinbock , Donnerstag, 13.04.2017, 13:41 (vor 2779 Tagen) @ Schneemann82
Hallo Schneemann 82,
Du solltest auf jeden Fall dich über eine PKV privat versichern, denn die Beiträge dafür sind bedeutend niedriger als in der GKV und außerdem sind auch die Leistungen besser.
Du wirst mit einer psychischen Behandlung zum normalen Beitrag nicht bei der PKV genommen werden.
Dir bleibt also nur der Weg über die Beamten-Öffnungsklausel mit einem Zuschlag von 30 %.
Die Broschüre Beamten-Öffnungsklausel findest du hier:
http://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-u...
Darin findest du auch alle angeschlossenen Versicherungsunternehmen.
Jede Versicherungsagentur der angeschlossenen Versicherer muss dir kostenlos helfen, deinen Vertrag zu bekommen.
Bitte beachte Versicherungsberater verlangen ein Honorar von dir, liegt meist so bei 5 Monatsbeiträgen (also so bei 1.000 €).
Das kannst du dir sparen.
Gruß vom Steinbock
Öffnungsaktion PKV
derKVProfi , Donnerstag, 13.04.2017, 14:28 (vor 2779 Tagen) @ Steinbock
Nun, Versicherungsberater rechnen nicht nach Monatsbeiträgen ab, sondern nach RVG, Stunden oder Festhonorar!
Und es ist deutlich günstiger, aber in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Auftrag!
Man muss das ja nicht vollständig machen ...
Versicherungsvertreter vertreten übrigens nur und ausschließlich die Interessen des Versicherers - so wurde es gerade geurteilt!
--
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Öffnungsaktion PKV
Steinbock , Donnerstag, 13.04.2017, 18:18 (vor 2779 Tagen) @ derKVProfi
Nun, Versicherungsberater rechnen nicht nach Monatsbeiträgen ab, sondern nach RVG, Stunden oder Festhonorar!
Kommt aber in der Regel auf das gleiche raus.
Und es ist deutlich günstiger, aber in Abhängigkeit von dem tatsächlichen Auftrag!
Man muss das ja nicht vollständig machen ...
Dies ist völlig egal, es handelt sich um zusätzliche Kosten die nicht erforderlich sind.
Denn die Abschlusskosten (Provisionen/Courtagen) zahlt der Versicherungsnehmer dann später beim Vertragsabschluss zusätzlich. Die Kosten ändern sich nicht, auch wenn man den Vertrag direkt beim Versicherer abschließt.
Versicherungsvertreter vertreten übrigens nur und ausschließlich die Interessen des Versicherers - so wurde es gerade geurteilt!
Dies ist falsch, denn der Versicherungsvertreter muss seinen Kunden richtig beraten, denn sonst kann er wegen Falschberatung von seinem Kunden belangt werden, denn er haftet auch mit seinem Privatvermögen - was bei Ihnen ja nicht zutrifft, da Sie ja nur ein kleiner Angestellter eines Versicherungsberaters sind.
Öffnungsaktion PKV
derKVProfi , Donnerstag, 13.04.2017, 18:55 (vor 2779 Tagen) @ Steinbock
Der Versicherungsvertreter muss aber nur sein eigenes Produkt beraten!
Und die Wirklichkeit und Realität meines Schreibtisches mit Anfechtung und Rücktritt mahnt deutlich davor!
Woher weiß denn der Beamte, dass er zum geeigneten Versicherer mit dem passenderen Produkt geht?
Oder soll er alle Versicherer aufsuchen, die an der Öffnung teilnehmen!
Ach ja ... ich habe betroffene, denn ich berate viel Öffnungsaktion, die von Versicherungsvertreter abegwiesen wurden: keine Zeit, kein Intereese, etc.!
--
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Öffnungsaktion PKV
Steinbock , Freitag, 14.04.2017, 01:26 (vor 2779 Tagen) @ derKVProfi
Ach ja ... ich habe betroffene, denn ich berate viel Öffnungsaktion, die von Versicherungsvertreter abegwiesen wurden: keine Zeit, kein Intereese, etc.!
Tja Herr KVProfi,
informieren Sie dabei den Betroffenen auch, dass er an Sie ein Honorar zahlt und zusätzlich beim Versicherungsvermittler noch eine Provision?
Außerdem darf ein Versicherungsvertreter Kunden die eine Krankenversicherung über die Öffnungsklausel wünschen gar nicht ablehnen.
Vermutlich verwechseln Sie Versicherungsvertreter mit Versicherungsmaklern.
Öffnungsaktion PKV
derKVProfi , Freitag, 14.04.2017, 09:44 (vor 2778 Tagen) @ Steinbock
Ach ja ... ich habe betroffene, denn ich berate viel Öffnungsaktion, die von Versicherungsvertreter abegwiesen wurden: keine Zeit, kein Intereese, etc.!
Tja Herr KVProfi,informieren Sie dabei den Betroffenen auch, dass er an Sie ein Honorar zahlt und zusätzlich beim Versicherungsvermittler noch eine Provision?
In der Öffnung fließt keine Provision an vermittler
Ansonsten werden meine Mandanten vor Unterschrift umfassend informiert!!
Außerdem darf ein Versicherungsvertreter Kunden die eine Krankenversicherung über die Öffnungsklausel wünschen gar nicht ablehnen.
Seit wann muss ein Versicherungsvertreter einen Kunden akzeptieren???
Er lehnt den Interessenten ab!
Vermutlich verwechseln Sie Versicherungsvertreter mit Versicherungsmaklern.
Sie verwechseln Versicherer und Versicherungsvertreter.
Der Versicherer darf einen Antrag nicht ablehnen, wenn er als Öffnung gekennzeichnet ist und die Vorgaben der Öffnungsaktion erfüllt sind!
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Öffnungsaktion PKV
Steinbock , Sonntag, 16.04.2017, 10:59 (vor 2776 Tagen) @ derKVProfi
@derKVProfi,
ihre Kenntnisse hinsichtlich PKV haben Sie wohl aus der Presse, vermutlich Bildzeitung, denn sonst würden Sie solch einen Unsinn nicht schreiben.
Öffnungsaktion PKV
derKVProfi , Sonntag, 16.04.2017, 13:21 (vor 2776 Tagen) @ Steinbock
Lieber Steinbock, wer ich bin und was ich beruflich so alles gemacht habe, sit öffentlich!
Sie können sich gerne schlau machen.
Meine Kenntnisse stammen aus mehr als 30 Jahren Berufspraxis bei und für PKV-Versicherer, Krankenkassen, etc.!
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