PKV und Psychotherapie (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.04.2017, 20:16 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock

mein lieber Herr Müller,

Sie möchten mich warnen, vor was?

Vor Anstiftung zum Betrug!


Mit welchem recht überhaupt?

Mit dem Recht der Koryphäe im Bereich PKV und Biometrie!


Könnte es denn auch sein, dass Sie nur Mitarbeiter eines Versicherungsberaters sind?

Ja, so ist es!


Den Namen Thorulf Müller finde ich zumindest nicht im Vermittler-Register der IHK!

Der Versicherungsberater heißt VersSultign UG (haftungsbeschränkt) und ist eine juristische Person!

Außerdem stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die PKV über die Antragsfragen auszusuchen! Das kann man machen, aber führt es zu einem guten Ergebnis?


Dann scheinen Sie sich mit der Tätigkeit eines guten Versicherungsvermittlers nicht auszukennen!

Doch, seit über 30 Jahren! Die Auswahl über Gesundheitsfragen kann ergänzent sinnvoll sein, aber nicht so hart auf der Grenze (3 Jahre zurück PT - weil es nur einen oder zwei gibt, die so einschränken, aber eben in Realität anders Fragen!
>

Denn in solch einem Fall, würde ich einen Probeantrag ohne Namen und Adressdaten des Kunden einreichen.

Das ist ja kein Antrag, auch kein Probeantrag - und ein erfahrener Versicherungsberater weiß, was er wie tut!


Nur der Vorteil wäre, dass der Kunde dem Versicherungsvermittler im Gegensatz zu einem Versicherungsberater kein Honorar für diese Tätigkeit zahlen muss.

Deswegen ist der Versicherungsvermittler auch nicht "unabhängig" - spätestens ab iDD Umsetzung!

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