Kind geht eigene Wege. PKV kündigen? (Private Krankenversicherungen)
mein lieber derKVProfi,
Sie haben sogar recht - ich wollte nur herausfinden ob Sie dieses Urteil kennen.
Dann war doch ihre Antwort gegenüber des TE Christian falsch.
Sie hätten ihn doch zumindest auf den § 207 VVG Abs.2 aufmerksam machen müssen.
(2) Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die versicherte Person von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat.
Gruß vom Steinbock
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- Kind geht eigene Wege. PKV kündigen? -
Christian,
10.02.2017, 10:44
- Kind geht eigene Wege. PKV kündigen? - derKVProfi, 10.02.2017, 19:55
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Steinbock,
08.04.2017, 13:44
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derKVProfi,
09.04.2017, 13:26
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Steinbock,
09.04.2017, 18:37
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derKVProfi,
09.04.2017, 20:48
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Steinbock,
10.04.2017, 00:08
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derKVProfi,
10.04.2017, 00:24
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Steinbock,
10.04.2017, 10:24
- Kind geht eigene Wege. PKV kündigen? - admin, 10.04.2017, 10:41
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Steinbock,
10.04.2017, 10:24
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derKVProfi,
10.04.2017, 00:24
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Steinbock,
10.04.2017, 00:08
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derKVProfi,
09.04.2017, 20:48
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Steinbock,
09.04.2017, 18:37
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derKVProfi,
09.04.2017, 13:26