Kind geht eigene Wege. PKV kündigen? (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Sonntag, 09.04.2017, 18:37 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi

mein lieber derKVProfi,

Sie haben sogar recht - ich wollte nur herausfinden ob Sie dieses Urteil kennen.

Dann war doch ihre Antwort gegenüber des TE Christian falsch.

Sie hätten ihn doch zumindest auf den § 207 VVG Abs.2 aufmerksam machen müssen.

(2) Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die versicherte Person von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat.

Gruß vom Steinbock


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