Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.04.2017, 13:24 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock

Lieber Steinbock, einem Versicherungsmakler kann man kein Geld hinterherwerfen, weil ein Versicherungsmakler keinen Verbraucher in rechtlichen Sachverhalten individuell beraten darf

Herr Gamper ist Versicherungsberater, wir die Verssulting auch!

Und ja, es gibt Verträge in denen ein Zuschuss zu lASIK-OPs ausdrücklich geregelt ist!

Und ja, es gibt Versicherer, die in bestimmten Fällen auch früher geleistet haben oder einen Zuschuss gezahlt haben.

Es gibt Kunden, die ihre Prozesse gewonnen haben.

Aber all die anderen, denen die PKV die Leistung verweigert hat oder weiterhin verweigert, die sollten sich rechtlichen beistand suchen, der das Thema auch wirklich beherrscht!

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