Antragstellung bei Öffnungsaktion (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Samstag, 08.04.2017, 14:07 (vor 2787 Tagen) @ Fila

Hallo Fila,

ich versuche mal darzustellen, wie dies in der Praxis aussieht.

Du wählst dir eine private Krankenversicherung aus und kontaktierst einen Versicherungsvermittler deiner Wahl.

Dieser informiert dich über die Tarife und nimmt einen Antrag mit dir auf - mit allen Gesundheitsfragen.

Übergewicht - muss nicht eine Ablehnung bedeuten, wenn sonst keinerlei Beschwerden vorliegen.

Man erkennt dann auf Grund der beantworteten Gesundheitsfragen ob ein normaler Antrag möglich ist, alternativ mit Zuschlag.

Sollte dies so zutreffen, kann der Vertrag schon zum Beginn deiner Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) beginnen.

Wenn dies nicht möglich ist - und es wäre eine Ablehnung erfolgt, wird dann bei Statuswechsel zum Beamten auf Probe, ein Antrag über die Beamten-Öffnungsaktion gestellt.

Tarife Ambulante Heilbehandlung, zahnärztliche Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung wäre möglich mit einem Zuschlag von 30 %. Erweiterte Tarife wie z.B. Ergänzungstarif zur Beihilfe + Kurtagegeld wird über die Öffnungsaktion nicht angeboten.

Meistens muss man diesen Zuschlag lebenslang zahlen.
Aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. wenn die Krankheit sich verbessert, bzw. ganz verschwindet. Was dann natürlich von einem Arzt bestätigt werden muss.

Bitte beachten: nicht alle Versicherungsvermittler sind daran interessiert diese Verträge abzuschließen, da es für Verträge über die Beamten-Öffnungsaktion keine Vermittlungsprovision gibt.

Versicherungsvertreter/Agenturinhaber der Versicherung sind aber verpflichtet auch diese Verträge abzuschließen

Gruß vom Steinbock


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