unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
Ab sofort ist es Versicherungsmaklern untersagt einen Verbraucher gegen gesondertes Entgelt etwas zu vermitteln.
Honorarvermittlung und die meisten PKV-Tarifwechseloptimierer ist damit der Stecker gezogen worden.
Gilt bereits ab 19.01.2017 ...... mit Vorlage Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag!
Paragraph 156 Abs. 4 GewO
Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 Satz 1 dürfen Vergütungen eines Dritten, der Verbraucher ist, auf der Grundlage eines Vertrages annehmen, der vor dem 18. Januar 2017 geschlossen wurde.“
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Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
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