Debeka B BC WL --> brauche ich AR für Urlaub? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 02.04.2017, 09:46 (vor 2791 Tagen) @ Beamte

Der Versicherungsschutz aus BC umfasst:

2. Auslandsreise
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für:
2.1 Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung bei Reisen ins Ausland
2.2Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder zu einem diesem Wohnsitz nächstgelegenen Kran- kenhaus, das grundsätzlich zur Behandlung geeignet ist, wenn
- der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder
- die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden oder
- nach ärztlicher Prognose eine stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauern würde.
Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport, wenn er ärztlich angeordnet ist und die im Aufenthaltsland vorhandenen medizi- nischen Einrichtungen nicht ausreichend sind und dadurch eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person zu befürchten ist.
2.3 Überführung bei Tod einer versicherten Person
2.4 Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur Höhe der Versicherungsleistungen, die bei einer Überführung zu er- bringen gewesen wären.
Als Ausland gelten alle Länder außer denjenigen, in denen die versicherte Person einen Wohnsitz hat.

UND

3. Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes, sofern sie nicht bereits nach dem Tarif B erstattet werden.

Die Kosten der Behandlung werden aus B und WL erstattet! ... aber eben nur zu 20%

Die 80% Beihilfe fallen also bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb eines Mitgliedslandes der EU bei Ihnen persönlich an ...

Ich würde sagen - dringend angeraten!

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Thorulf Müller
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