Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan (Private Krankenversicherungen)
Vers.-Berater Gamper, Fulda, Freitag, 31.03.2017, 10:11 (vor 2792 Tagen)
Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehandlung
Hallo Benutzer,
wie die Legal Tribune Online, Faz u.a. berichteten, hat der Bundesgerichtshof am 29.03.2017 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen (-3 bzw. -2,75 Dioptrien) eine Krankheit im Sinne von § 1 Absatz 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) darstellt ((„Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen (…)“)).
Private Krankenversicherer müssen daher unter Vorliegen weiterer Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung einer solchen Fehlsichtigkeit beantragen.
Die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht.
Mein Kommentar: Betroffene Menschen und privat Krankenversicherte mit nicht verjährten Ansprüchen (aus solchen Behandlungen) sollten sich an einen Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden und eine Rechtsberat
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsbe ung in Anspruch nehmen. Sobald die Urteilsbegründung veröffentlicht ist, kann der Versicherungsberater und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Sache aktiv werden.
rater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).
Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan
Steinbock , Samstag, 08.04.2017, 13:37 (vor 2784 Tagen) @ Vers.-Berater Gamper
Wobei man aber auch schon beachten sollte, dass es private Krankenversicherungen gibt die heute schon LASIK-Operationen bezahlen.
Daher sollte jeder zuerst bei seiner PKV nachfragen, bevor man Versicherungsmaklern das Geld hinterher wirft.
Gruß vom Steinbock
Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan
derKVProfi , Sonntag, 09.04.2017, 13:24 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Lieber Steinbock, einem Versicherungsmakler kann man kein Geld hinterherwerfen, weil ein Versicherungsmakler keinen Verbraucher in rechtlichen Sachverhalten individuell beraten darf
Herr Gamper ist Versicherungsberater, wir die Verssulting auch!
Und ja, es gibt Verträge in denen ein Zuschuss zu lASIK-OPs ausdrücklich geregelt ist!
Und ja, es gibt Versicherer, die in bestimmten Fällen auch früher geleistet haben oder einen Zuschuss gezahlt haben.
Es gibt Kunden, die ihre Prozesse gewonnen haben.
Aber all die anderen, denen die PKV die Leistung verweigert hat oder weiterhin verweigert, die sollten sich rechtlichen beistand suchen, der das Thema auch wirklich beherrscht!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan
Steinbock , Sonntag, 09.04.2017, 17:55 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
Sorry, dann habe ich wohl den falschen Begriff gewählt.
Also man sollte keinem Versicherungsberater Geld nachwerfen, sondern zuerst mal ein Gespräch mit seinem Versicherungsvermittler suchen und ihn auf die gesetzlichen Änderungen hinweisen.
Es ist traurig, dass es Versicherungsberater nötig haben in Foren - Werbung zu machen und ständig darauf hinweisen müssen, dass ihre kostenlosen Informationen beendet sind und jetzt nur noch gegen Entgelt möglich sind.
Scheinen ja ganz arme Menschen zu sein.
Noch eine Frage zum Schluss,
Herr Müller sind Sie überhaupt ein Versicherungsberater?
Oder sind Sie nur ein Mitarbeiter eines Versicherungsberaters?
Wäre doch schon ein großer Unterschied!
Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan
derKVProfi , Sonntag, 09.04.2017, 20:08 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Sorry, dann habe ich wohl den falschen Begriff gewählt.
ok1
Also man sollte keinem Versicherungsberater Geld nachwerfen, sondern zuerst mal ein Gespräch mit seinem Versicherungsvermittler suchen und ihn auf die gesetzlichen Änderungen hinweisen.
Wenn der Versicherungsvermittler Versicherungsvertreter ist, dann vertritt dieser aber die interessen des Versicherers und nicht die des Kunden!
LG München fristlose Kündigung versicherungsvertreter>
Es ist traurig, dass es Versicherungsberater nötig haben in Foren - Werbung zu machen und ständig darauf hinweisen müssen, dass ihre kostenlosen Informationen beendet sind und jetzt nur noch gegen Entgelt möglich sind.
Scheinen ja ganz arme Menschen zu sein.
Nein, man macht mögliche Mandanten darauf aufmerksam, dass man Rechte durchsetzen kann!
Noch eine Frage zum Schluss,Herr Müller sind Sie überhaupt ein Versicherungsberater?
Oder sind Sie nur ein Mitarbeiter eines Versicherungsberaters?
Ich bin Mitarbeiter eines Versicherungsbertaers .... ist das etwa schädlich? Nein! Es gibt den Versicherungsbertaer VersSulting UG (haftungsbeschränkt) und der ist als juristische Person Versicherungsberater.
Ich bin Geschäftsleistung für den Bereich Biometrie!
Darüber hinaus gibt: www.expertennetzwerk24.de
Wäre doch schon ein großer Unterschied!
Sie raten den menschen mit dem Versicherer zu sprechen - dort sprechen Sie immer mit angestellten des Versicherers, weil man mit dem Versicherer (juristische Person) nicht sprechen kann!
Ich denke, Sie sollten sich die frage stellen lassen, was Sie hier versuchen zu suggerieren!
--
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Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan
Steinbock , Montag, 10.04.2017, 00:38 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
Wenn der Versicherungsvermittler Versicherungsvertreter ist, dann vertritt dieser aber die interessen des Versicherers und nicht die des Kunden!
Sie schein die Praktiken eines Versicherungsvertreters nicht zu kennen!
Es gibt nicht nur angestellte Versicherungsvertreter bei einem Versicherungsunternehmen.
Außerdem scheinen Sie auch nicht das Versicherungsvertragsgesetz hinsichtlich der Beratungshaftung zu kennen.
Sie tun mir sehr leid.
Nein, man macht mögliche Mandanten darauf aufmerksam, dass man Rechte durchsetzen kann!
Wo sich mir die Frage noch stellt, ob solche Werbung überhaupt erlaubt ist.
Noch eine Frage zum Schluss,Herr Müller sind Sie überhaupt ein Versicherungsberater?
Oder sind Sie nur ein Mitarbeiter eines Versicherungsberaters?
Ich bin Mitarbeiter eines Versicherungsbertaers .... ist das etwa schädlich? Nein! Es gibt den Versicherungsbertaer VersSulting UG (haftungsbeschränkt) und der ist als juristische Person Versicherungsberater.
Und gerade aus diesem Grund wäre es doch fair, wenn Sie sich nicht ständig als Versicherungsberater ausgeben würden, obwohl Sie keiner sind.
Ändern Sie doch einfach diesen Hinweis, denn dann könnte man Sie auch ernst nehmen.
Sie raten den menschen mit dem Versicherer zu sprechen - dort sprechen Sie immer mit angestellten des Versicherers, weil man mit dem Versicherer (juristische Person) nicht sprechen kann!
Und wieder schreiben Sie nur Unsinn.
ich empfahl den zuständigen Versicherungsvermittler zu kontaktieren: Dies kann ein Versicherungsmakler, Mehrfachagent oder selbständiger Versicherungsvertreter sein.
Und alle 3 haften gegenüber dem Kunden bei einer Falschberatung und müssen im Vermittler-Register stehen und eine Vermögenshaftpflicht haben.
Von Angestellten des Versicherers habe ich nichts geschrieben.
In anderen Foren, habe ich schon öfters Versicherungsberater empfohlen.
Und dazu zeige ich sogar die Möglichkeit auf, wo man diese findet:
http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12
Aber einen Menschen der sich als Versicherungsberater ausgibt, aber keiner ist, würde ich nie empfehlen.
Ich denke, Sie sollten sich die frage stellen lassen, was Sie hier versuchen zu suggerieren!
Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan
derKVProfi , Montag, 10.04.2017, 07:51 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Wenn der Versicherungsvermittler Versicherungsvertreter ist, dann vertritt dieser aber die interessen des Versicherers und nicht die des Kunden!
Sie schein die Praktiken eines Versicherungsvertreters nicht zu kennen!
Ich kenne die Gesetze - ein Versicherungsvertreter MUSS laut seinem Vertretungsvertrag die Interessen des Versicherers vertreten!
Es gibt nicht nur angestellte Versicherungsvertreter bei einem Versicherungsunternehmen.
Angestellte Mitarbeiter sind keine Versicherungsvertreter
Außerdem scheinen Sie auch nicht das Versicherungsvertragsgesetz hinsichtlich der Beratungshaftung zu kennen.
Es haftet der Versicherer für den Versicherungsvertreter!
Für die Beratung - ja, ist klar!
Sie tun mir sehr leid.
Ich würde das andersherum bewerten wollen!
Nein, man macht mögliche Mandanten darauf aufmerksam, dass man Rechte durchsetzen kann!
Wo sich mir die Frage noch stellt, ob solche Werbung überhaupt erlaubt ist.
Werbung dafür, dass Menschen Rechte haben, die man durchsetzen kann, wenn man sich mit einem Rechtsdienstleister (Rechtsanwalt oder Versicherungsberater) an seiner Seite gegen Unrecht und rechtswidriges Verhalten wehrt?
Noch eine Frage zum Schluss,Herr Müller sind Sie überhaupt ein Versicherungsberater?
Oder sind Sie nur ein Mitarbeiter eines Versicherungsberaters?
Ich bin Mitarbeiter eines Versicherungsbertaers .... ist das etwa schädlich? Nein! Es gibt den Versicherungsbertaer VersSulting UG (haftungsbeschränkt) und der ist als juristische Person Versicherungsberater.
Und gerade aus diesem Grund wäre es doch fair, wenn Sie sich nicht ständig als Versicherungsberater ausgeben würden, obwohl Sie keiner sind.
Ich weise doch IMMER darauf hin, dass Verssulting Versicherungsberater ist - sogar hier in der Signatur!
Ändern Sie doch einfach diesen Hinweis, denn dann könnte man Sie auch ernst nehmen.
Es steht dort eindeutig, dass ich für die VersSulting tätig bin und Verssulting ist Versicherungsberater und ich sage es auch in jedem Posting, in dem es relevant ist, in dem ich von VersSulting spreche!
Ansonsten ist versSulting ohne die handelnde Person was?
Und Sie nennen bitte erst einmal Ihren Namen und Ihre Resgisternummer!
Sie raten den menschen mit dem Versicherer zu sprechen - dort sprechen Sie immer mit angestellten des Versicherers, weil man mit dem Versicherer (juristische Person) nicht sprechen kann!
Und wieder schreiben Sie nur Unsinn.ich empfahl den zuständigen Versicherungsvermittler zu kontaktieren: Dies kann ein Versicherungsmakler, Mehrfachagent oder selbständiger Versicherungsvertreter sein.
Ja, weil denen ist gegenüber Verbrauchern die Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG verboten. Beratung nur als Ziel der Vermittlung. Laut BGH Hilfe beim Ausfüllen der Schadenanzeige (Versicherungsmakler)
Mehrfachagenten gibt es nicht. Das sind Versicherungsvertreter - nur für mehrere Versicherer.
Und alle 3 haften gegenüber dem Kunden bei einer Falschberatung und müssen im Vermittler-Register stehen und eine Vermögenshaftpflicht haben.
Sie haften für die Beratung mit Ziel Vermittlung, Sie haften für Vermittlung und nur das deckt die VSHV dort ab!
Rechtsdienstleistung ist denen bei Verbrauchern untersagt, dem Versicherungsmakler im gewissen umfang bei Gewerbekunden!
Von Angestellten des Versicherers habe ich nichts geschrieben.In anderen Foren, habe ich schon öfters Versicherungsberater empfohlen.
Und dazu zeige ich sogar die Möglichkeit auf, wo man diese findet:
http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12
Ja, ne, ist klar ... da sind nur die wirklich guten Versicherungsberater im Bereich Biometrie alle nicht Mitglied, weil das kein relevanter Verband ist!
Alleine schon das zeigt und beweist übrigens, dass es Ihnen nur um meine Person geht, die Sie hier Anzufeinden versuchen.
Aber einen Menschen der sich als Versicherungsberater ausgibt, aber keiner ist, würde ich nie empfehlen.
VersSulting ist Versicherungsberater und deswegen ...
Ach ja - nach Ihrer Logik wären Aussagen von AD-Mitarbeitern der Debeka auch fraglich?
Ich denke, Sie sollten sich die frage stellen lassen, was Sie hier versuchen zu suggerieren!
Ich stelle die frage, wer sie sind, denn sie verteilen ihren schmutz hier anonym!
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derKVProfi , Sonntag, 09.04.2017, 20:11 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
Lesen Sie doch bitte, was ich geschrieben habe:
"Herr Gamper ist Versicherungsberater, wir die Verssulting auch!
Die VersSulting, nicht der Herr Müller
Und ja, es gibt Verträge in denen ein Zuschuss zu lASIK-OPs ausdrücklich geregelt ist!
Unstrittig und i.d.r. für den betroffenen Kunden nachteilige Verträge!
Und ja, es gibt Versicherer, die in bestimmten Fällen auch früher geleistet haben oder einen Zuschuss gezahlt haben.
Und im Fall Zuschuss gilt - man muss denen auf die Füße steigen!
Es gibt Kunden, die ihre Prozesse gewonnen haben.
Die haben Ihr Geld!
Aber all die anderen, denen die PKV die Leistung verweigert hat oder weiterhin verweigert, die sollten sich rechtlichen beistand suchen, der das Thema auch wirklich beherrscht!
Und so ist es nun einmal - qualifizierter Rechtsanwalt oder qualifizierter Versicherungsberater"
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derKVProfi , Sonntag, 09.04.2017, 20:38 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
P.S.: Steinbock habe ich auch im Vermittlerregister nicht finden können.
Sie sind ja anonym und in soweit können wir Ihre fachliche Kompetenz und ihren Status nicht prüfen!
Insoweit müssen wir Sie und Ihre Beiträge eigentlich ablehnen, denn Sie könnten sonst wer sein!
Mich und den Versicherungsberater VersSulting - sowie das Expertennetzwerk24, den Verbraucherschutz für Versicherte oder die Versichertenrecht.org - können Sie googlen !
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Steinbock , Montag, 10.04.2017, 00:44 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
P.S.: Steinbock habe ich auch im Vermittlerregister nicht finden können.
und im Vermittler-Register findet man weder den Namen derKVProfi, noch Thorulf Müller - und nun?
Insoweit müssen wir Sie und Ihre Beiträge eigentlich ablehnen, denn Sie könnten sonst wer sein!
Mir war bisher nicht bekannt, dass Sie auch der Betreiber von diesem Forum sind!
Mich und den Versicherungsberater VersSulting - sowie das Expertennetzwerk24, den Verbraucherschutz für Versicherte oder die Versichertenrecht.org - können Sie googlen !
Aber ich vermute mal, dass auf dieser Internetseite kein Hinweis zu finden ist dass Thorulf Müller als Versicherungsberater tätig ist.
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derKVProfi , Montag, 10.04.2017, 07:53 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock
P.S.: Steinbock habe ich auch im Vermittlerregister nicht finden können.
und im Vermittler-Register findet man weder den Namen derKVProfi, noch Thorulf Müller - und nun?
Man findet aber die VersSulting und nun?
Insoweit müssen wir Sie und Ihre Beiträge eigentlich ablehnen, denn Sie könnten sonst wer sein!
Mir war bisher nicht bekannt, dass Sie auch der Betreiber von diesem Forum sind!
Nein, aber Sie ja auch nicht!
Mich und den Versicherungsberater VersSulting - sowie das Expertennetzwerk24, den Verbraucherschutz für Versicherte oder die Versichertenrecht.org - können Sie googlen !
Aber ich vermute mal, dass auf dieser Internetseite kein Hinweis zu finden ist dass Thorulf Müller als Versicherungsberater tätig ist.
Nein, dort finden Sie aber den Thorulf Müller als Mitarbeiter des Versicherungsberaters VersSulting - Zuständigkeit Biometrie!
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Vers.-Berater Gamper, Fulda, Montag, 10.04.2017, 09:42 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi
Ich bin, offen gesagt, wenig begeistert, dass diese Threads hier als eine Art „Kampfzone“ von Steinbock und derKVProfi genutzt werden.
#An alle, die diese Threads lesen: Ich habe bereits negative Diskussionserfahrungen mit Herrn Thorulf Müller in einer anderen Community gemacht (http://www.finanztip.de/community/thema/78-verssulting-ug?postID=37528#post37528). Sein, aus meiner Sicht, aggressiver und verwirrter Stil haben mich dazu veranlasst, nicht mehr mit ihm zu kommunizieren. Heute, noch einmal eine Ausnahme
# Herrn Thorulf Müller: Worum eiern Sie so herum. Steinbock weist m.E. zu Recht darauf hin, dass dem unvoreingenommenen Leser nicht klar ist, in welcher Funktion Sie hier schreiben. Schon die in diesem Forum verwendete Signatur lässt Interpretationen offen. Bevor Sie Transparenz einfordern, sollten Sie erst einmal Transparenz zeigen. Fangen Sie doch damit an, Steinbock eine plausible Erklärung dafür zu geben, warum Sie als öffentliches Gesicht der VersSulting UG (haftungsbeschränkt) wahrgenommen werden, aber Ihre Schwester Sigurd Gesellschafterin und Geschäftsführerin der VersSulting UG (haftungsbeschränkt) ist. Das kann doch ganz plausible und angemessene Gründe dafür geben. Wenn Sie hier nicht transparent sind, laden Sie Menschen wie Steinbock ein, weiter zu recherchieren und weitere Spekulationen anzustellen.
Und, von welcher Zulassungsurkunde sprechen Sie hier? Als Erlaubnisinhaberin fungiert die UG, die wiederrum von Ihrer Schwester als Geschäftsführerin vertreten wird.
# Steinbock: Sachliche, stilvolle und witzige Kommentare erachte ich immer als wertvoll. Normalerweise sollte man auch in der Lage sein, mit Menschen zu kommunizieren, die einer anderen Berufsgruppe angehören, einen anderen Stil pflegen, andere Beratungsansätze verfolgen usw. Eine Ausnahme gilt für Menschen, mit scheinbar unendlichen Geltungsbedürfnis wie m.E. Thorulf Müller (subjektive Meinung) einer ist. Solche Menschen „entzaubern“ sich schnell selber. Da sollte man einfach mal einen Punkt setzen können und nicht die halbe Nacht damit verbringen, das letzte Wort zu haben.
Mit besten Grüßen
Robert Gamper
Versicherungsberater
Bundesgerichtshof entscheidet über die Kosten der Laserbehan
admin , Braunschweig, Montag, 10.04.2017, 10:43 (vor 2782 Tagen) @ Vers.-Berater Gamper
Da die Sachargumente nun ausgetauscht sind schließen wir diese Diskussion. D. Red.