Antragstellung bei Öffnungsaktion (Private Krankenversicherungen)

Fila, Montag, 13.03.2017, 09:19 (vor 2811 Tagen)

Guten Tag,

mir ist das genaue Prozedere der Antragsstellung bei einer möglichen Aufnahme in die PKV über die Öffnungsaktion nicht klar.

Muss a) vom Antragsteller schon beim Erstantrag auf die Öffnungsaktion Bezug genommen werden (so oder so ähnlich steht es in den Infos im Web) oder b) kann ein Antrag gestellt werden und kommt dann das "Angebot" der PKV inklusive ggf. mit dem Hinweis auf die Öffnungsaktion?

Falls a) richtig sein sollte, wäre das doch eher nachteilig, da ja erst bei einer Antragstellung klar wird, unter welchen Konditionen die PKV einen tatsächlich nehmen würde und ich nicht verstehe, warum der Antragsteller diese Entscheidung vorab treffen sollte.

Wie findet man sonst verbindlich heraus, unter welchen Bedingungen die PKV einen aufnehmen würde? Bei der anonymen Voranfrage ist es nicht verbindlich; Probeanträge gibt es meines Wissens nicht oder verwirken doch den Erstantrag.

Vielen Dank!

Antragstellung bei Öffnungsaktion

derKVProfi ⌂ @, Montag, 13.03.2017, 10:43 (vor 2811 Tagen) @ Fila

Es steht klar und eindeutig in der Broschüre des PKV Verbandes auf Seite 11:

"III. Antragstellung
Wichtig ist, dass bei Antragstellung eine Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen verlangt wird. Wenn bereits ein Antrag ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch kein Vertrag zustande gekommen ist, kann bei diesem oder einem anderen Versicherer, der an den Öffnungsaktionen teilnimmt, ein neuer Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen gestellt werden.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde."

Ob Öffnung in frage kommt oder ggf. eine Versicherung zu normalen Konditionen möglich ist, sagt Ihnen ein darauf spezialisierter VersicherungsBERATER !

Voranfragen können Sie nicht machen!

Ein Probeantrag ist ein Antrag nach Invitatioverfahren und daher ein Antrag!

Warum wollen Sie partout versuchen ohne Öffnungsverfahren in die PKV zu kommen? Wegen dem Beihilfeergänzungstarif ???

Wichtig wäre doch erst einmal die Frage, welcher Versicherer in Frage kommt?

--
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Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

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Antragstellung bei Öffnungsaktion

Fila, Montag, 13.03.2017, 11:40 (vor 2811 Tagen) @ derKVProfi

Danke Ihnen vielmals für Ihre schnelle Antwort!

Dass die Wahl des Versicherers ohne Beratung so gut wie unmöglich ist, gerade wenn die Öffnungsaktion auch nur in Betracht kommt, ist mir völlig klar (geworden) und da bin ich dran. Aber das Prozedere würde ich gerne schon auch selbst verstehen.

Mir geht es um den Fall eines möglichen Wegfalls der Risikofaktoren (beispielsweise bei Übergewicht).

Wenn ich richtig gelesen und verstanden habe, zieht der 30% Risikozuschlag im Rahmen der Öffnungsaktion nach sich, dass dieser lebenslang fix bestehen bleibt.

Daher wäre rein rechnerisch vielleicht der Weg 50% RZ ohne Berufung auf Öffnungsaktion bei gleichzeitiger Möglichkeit auf Überprüfung der Risikofaktoren nach einigen Jahren und ggf. Wegfall eventuell der bessere.

Wäre nur die Frage: Wie käme ich an ein verbindliches Angebot mit z.B. 50% RZ ohne Gefahr zu laufen, mir Möglichkeiten zu verbauen, wenn durch einen solchen Erstantrag bei einem Versicherer die Möglichkeit auf Berufung auf die Öffnungsaktion bei einem anderen Versicherer verwirkt?

Antragstellung bei Öffnungsaktion

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 14.03.2017, 00:47 (vor 2810 Tagen) @ Fila

Dass die Wahl des Versicherers ohne Beratung so gut wie unmöglich ist, gerade wenn die Öffnungsaktion auch nur in Betracht kommt, ist mir völlig klar (geworden) und da bin ich dran. Aber das Prozedere würde ich gerne schon auch selbst verstehen.

Wenn Sie dran sind haben Sie demnach einen VersicherungsMAKLER beauftragt .....


Mir geht es um den Fall eines möglichen Wegfalls der Risikofaktoren (beispielsweise bei Übergewicht).

Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler!


Wenn ich richtig gelesen und verstanden habe, zieht der 30% Risikozuschlag im Rahmen der Öffnungsaktion nach sich, dass dieser lebenslang fix bestehen bleibt.

Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler!


Daher wäre rein rechnerisch vielleicht der Weg 50% RZ ohne Berufung auf Öffnungsaktion bei gleichzeitiger Möglichkeit auf Überprüfung der Risikofaktoren nach einigen Jahren und ggf. Wegfall eventuell der bessere.

Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler!


Wäre nur die Frage: Wie käme ich an ein verbindliches Angebot mit z.B. 50% RZ ohne Gefahr zu laufen, mir Möglichkeiten zu verbauen, wenn durch einen solchen Erstantrag bei einem Versicherer die Möglichkeit auf Berufung auf die Öffnungsaktion bei einem anderen Versicherer verwirkt?

Lesen Sie meine Antwort ....

Wir bieten als Versicherungsberater unabhängige Beratung an und werden für Beratung bezahlt und erhalten deswegen auch keine Provisionen!

Sie haben aber einen Versicherungsmakler eingeschaltet, weil Sie sonst ja gar nicht die Angebote prüfen und vergleichen können!

Wenn Sie das alleine mit Vertretern der Versicherer machen, dann wünsche ich Ihnen viel Spaß!

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Antragstellung bei Öffnungsaktion

Vers.-Berater Gamper, Fulda, Samstag, 18.03.2017, 17:42 (vor 2805 Tagen) @ Fila

Hallo Fila,

hier der Versuch, Ihre Fragen vom 13.03.2017, 11:40 Uhr sinnvoll und geordnet zu beantworten:

In der Bedingungen und Konditionen zur „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige heißt es unter:

„II. Die erleichterten Bedingungen
1. Erleichterte Aufnahme
Gehört der Antragsteller zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und werden die Fristen eingehalten, wird er zu folgenden erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme Krankheitsvollversicherung aufgenommen:
• Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
• Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
• Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt.“

Zur Klarstellung: Auch bei der Öffnungsaktion werden die Risikozuschläge individuell kalkuliert. Jedoch werden sie auf den Fall bei 30% gekappt (unterstellt, Sie gehören zum teilnahmeberechtigten Personenkreis).

Leider kann man Risikozuschläge vorab schwer berechnen. Hier unterliegen Sie ggf. einer Fehlvorstellung.

Werden Risikozuschläge kalkuliert und zwischen VN und Versicherer vereinbart, dann ist der Wegfall des /der Risikozuschläge relativ gut gesetzlich geregelt bzw. durch Rechtsprechung geklärt. Das Verfahren

§ 41 VVG ist auch in der Krankenversicherung anwendbar. § 41 VVG betrifft Fälle, bei denen wegen angezeigter gefahrerhöhender Umstände (§ 19 VVG) ein Risikozuschlag zur Prämie vereinbart wurde und bei denen diese Risikoerhöhungen später dauerhaft weggefallen oder vom Versicherungsnehmer unrichtig angegeben wurden und damit die Äquivalenz der Leistungen nicht mehr gegeben ist. Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass die Prämien angemessen herabgesetzt werden. Entsprechend dem Grundsatz des § 39 VVG (pro rata temporis) ist die Neubemessung vom Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige des Versicherungsnehmers und nicht erst für die folgende Versicherungsperiode vorzunehmen. Die Beweislast dafür, dass wegen bestimmter die Gefahr erhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart worden ist und das diese weggefallen sind, der Versicherungsnehmer, trägt der Versicherungsnehmer.

In Ihrem Fall sollte man sich m.E. zuerst mit dem Umfang etwaiger Vorerkrankungen näher beschäftigen. Dann ist natürlich zu prüfen, ob Sie zum teilnahmeberechtigten Personenkreis der Öffnungsaktion gehören (wovon ich hier erst einmal ausgehe). Ferner ist dann eine Beschäftigung mit den Antragsdokumenten und den Gesundheitsfragen der einzelnen Versicherer erforderlich (offene Gesundheitsfragen, zeitraumbezogene Gesundheitsfragen usw.). Erst dann stellt sich aus meiner Sicht die Frage nach der Schaffung eines Marktüberblicks und der Auswahl von geeigneten Versicherungsunternehmen und Tarifen. Ebenso würde ich die technischen Fragen der Antragstellung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.

Mit besten Grüßen

Antragstellung bei Öffnungsaktion

Steinbock @, Samstag, 08.04.2017, 14:07 (vor 2785 Tagen) @ Fila

Hallo Fila,

ich versuche mal darzustellen, wie dies in der Praxis aussieht.

Du wählst dir eine private Krankenversicherung aus und kontaktierst einen Versicherungsvermittler deiner Wahl.

Dieser informiert dich über die Tarife und nimmt einen Antrag mit dir auf - mit allen Gesundheitsfragen.

Übergewicht - muss nicht eine Ablehnung bedeuten, wenn sonst keinerlei Beschwerden vorliegen.

Man erkennt dann auf Grund der beantworteten Gesundheitsfragen ob ein normaler Antrag möglich ist, alternativ mit Zuschlag.

Sollte dies so zutreffen, kann der Vertrag schon zum Beginn deiner Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) beginnen.

Wenn dies nicht möglich ist - und es wäre eine Ablehnung erfolgt, wird dann bei Statuswechsel zum Beamten auf Probe, ein Antrag über die Beamten-Öffnungsaktion gestellt.

Tarife Ambulante Heilbehandlung, zahnärztliche Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung wäre möglich mit einem Zuschlag von 30 %. Erweiterte Tarife wie z.B. Ergänzungstarif zur Beihilfe + Kurtagegeld wird über die Öffnungsaktion nicht angeboten.

Meistens muss man diesen Zuschlag lebenslang zahlen.
Aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. wenn die Krankheit sich verbessert, bzw. ganz verschwindet. Was dann natürlich von einem Arzt bestätigt werden muss.

Bitte beachten: nicht alle Versicherungsvermittler sind daran interessiert diese Verträge abzuschließen, da es für Verträge über die Beamten-Öffnungsaktion keine Vermittlungsprovision gibt.

Versicherungsvertreter/Agenturinhaber der Versicherung sind aber verpflichtet auch diese Verträge abzuschließen

Gruß vom Steinbock

Antragstellung bei Öffnungsaktion

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.04.2017, 13:31 (vor 2784 Tagen) @ Steinbock

Steinbock, welche Fehler hast Du jetzt gemacht?

1. es gibt Versicherer die mehr anbieten, also auch Kurtarife oder auch Ergänzungsbausteine.

2. wenn sich ein Laie einen Versicherer aussucht, wer sichert ihm zu, dass er einen aussucht, der auch wirklich an der Öffnung treilnimmt und wie findet er den?

3. wie findet er den, der für ihn der passenste Versicherer ist?

Gerade dann, wenn die Auswahl extrem eingeschränkt ist, sollte doch jemand kontaktiert werden, der den markt kennt und auch das Thema Öffnungsaktion.

Da sind ein paar Euro Investition in einen Versicherungsberater, der ja sowieso keine Provisionen erhält, und der sich mit dem Thema auskennt, schon eine gute Geldanlage!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
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Antragstellung bei Öffnungsaktion

Steinbock @, Sonntag, 09.04.2017, 18:23 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi

derKVProfi,

ich bin nicht hier um deine vielen Fehler hier aufzuzählen.
Dafür fehlt mir die Zeit - nur dass es einige sind, stellte ich schon öfters fest.

Wie der Kunde einen guten ÖD-Versicherer findet - sorry so eine d....e Frage zu stellen - passt zu ihnen.

Möglich wäre z.B. über einen Beamten-Berufsverband, man könnte auch bei der Behörde nachfragen bei der man tätig ist, oder spezielle ÖD-Versicherungen um ein Angebot bitten.

Und diese Angebote wären sogar kostenlos.

Wenn der TE Interesse hat, bekommt er auch weiter Informationen, bzw. Unterlagen von mir ohne einen Cent zahlen zu müssen.

Da sind ein paar Euro Investition in einen Versicherungsberater, der ja sowieso keine Provisionen erhält, und der sich mit dem Thema auskennt, schon eine gute Geldanlage!

Und den Beweis, dass Sie sich damit auskennen, treten Sie hier im Forum noch an?

´
Gruß vom Steinbock

Antragstellung bei Öffnungsaktion

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.04.2017, 20:44 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock

Sie scheitern im Ansatz!

ich bin nicht hier um deine vielen Fehler hier aufzuzählen.
Dafür fehlt mir die Zeit - nur dass es einige sind, stellte ich schon öfters fest.

Sie, als anonymer Teilnehmer behaupten das?


Wie der Kunde einen guten ÖD-Versicherer findet - sorry so eine d....e Frage zu stellen - passt zu ihnen.

Und Sie ist berechtigt!


Möglich wäre z.B. über einen Beamten-Berufsverband, man könnte auch bei der Behörde nachfragen bei der man tätig ist, oder spezielle ÖD-Versicherungen um ein Angebot bitten.

Behörde????

Der Debeka Skandal scheint an Ihnen vorbeigelaufen zu sein!

Apropos Debeka - das ist kein einziger Mitarbeiter, der den Kunden Versicherungen vermittelt, im Vermittlerregister registriert!

Verband - dann landet man über den DBB bei der DBV - eine geradezu tolle Empfehlung in der heutigen Realität!


Und diese Angebote wären sogar kostenlos.

Oder auch UMSONST!


Wenn der TE Interesse hat, bekommt er auch weiter Informationen, bzw. Unterlagen von mir ohne einen Cent zahlen zu müssen.

Nur, dass Sie 1. anonym und 2. mutmaßlich nur als Anex mit dem Ziel VERMITTLUNGS-ERFOLG beraten dürfen, also laut IDD nicht unabhängig sind!

Da sind ein paar Euro Investition in einen Versicherungsberater, der ja sowieso keine Provisionen erhält, und der sich mit dem Thema auskennt, schon eine gute Geldanlage!


Und den Beweis, dass Sie sich damit auskennen, treten Sie hier im Forum noch an?

Nach über 30 Jahren inkl. Unternehmensberater privater Krankenversicherung, gesetzlicher Krankenkassen, Regierungen in der EU, Seminaren, Vorträgen, Artikeln und auch als Produktmanager, der selbst PKV Produkte inkl. AVB entwickelt hat? Ich bitte Sie!

--
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Antragstellung bei Öffnungsaktion

Steinbock @, Montag, 10.04.2017, 00:21 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi

Dafür fehlt mir die Zeit - nur dass es einige sind, stellte ich schon öfters fest.


Sie, als anonymer Teilnehmer behaupten das?

Als was antworten Sie denn Herr Müller.
Doch sicherlich nicht als Versicherungsberater, denn wenn Sie dies wären, müssten Sie doch im Vermittler-Register eingetragen sein!

Behörde????

Der Debeka Skandal scheint an Ihnen vorbeigelaufen zu sein!

Apropos Debeka - das ist kein einziger Mitarbeiter, der den Kunden Versicherungen vermittelt, im Vermittlerregister registriert!

Lesen und verstehen ist nicht gerade ihre Stärke.
Wo habe ich etwas in meinem Text von der Debeka geschrieben?
Nachdem 99 % der Beamten in einer PKV versichert sind, kann man diese doch fragen, oder etwa nicht?

Verband - dann landet man über den DBB bei der DBV - eine geradezu tolle Empfehlung in der heutigen Realität!
[/color]

Nicht nur bei der DBV, aber Sie kennen sich wohl nicht mit den Berufsverbänden, bzw. Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes aus!

Welchen Versicherer empfehlen Sie denn?

Wenn der TE Interesse hat, bekommt er auch weiter Informationen, bzw. Unterlagen von mir ohne einen Cent zahlen zu müssen.


Nur, dass Sie 1. anonym und 2. mutmaßlich nur als Anex mit dem Ziel VERMITTLUNGS-ERFOLG beraten dürfen, also laut IDD nicht unabhängig sind!

Sie schreiben hier völligen Unsinn.
Aber diese Diskussionen mit ihnen sind mir nicht neu, hatte ich ja schon öfters
Ich suche hier keine Kunden, wie Sie z.B.
Aber ich helfe PKV-Kunden, dass diese nicht ihr teuer verdientes Geld an Leute wie Sie verschwenden müssen.

Da sind ein paar Euro Investition in einen Versicherungsberater, der ja sowieso keine Provisionen erhält, und der sich mit dem Thema auskennt, schon eine gute Geldanlage!

Eigenlob stinkt!


Und den Beweis, dass Sie sich damit auskennen, treten Sie hier im Forum noch an?


Nach über 30 Jahren inkl. Unternehmensberater privater Krankenversicherung, gesetzlicher Krankenkassen, Regierungen in der EU, Seminaren, Vorträgen, Artikeln und auch als Produktmanager, der selbst PKV Produkte inkl. AVB entwickelt hat? Ich bitte Sie!

Und Sie sind der Auffassung, dass nur Sie solche Leistungen vollbracht haben?

Aber weshalb Sie sich immer als Versicherungsberater ausgeben, ist mir schleierhaft.

Und natürlich müssen Sie immer das letzte Wort haben.

Antragstellung bei Öffnungsaktion

derKVProfi ⌂ @, Montag, 10.04.2017, 00:32 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock

Dafür fehlt mir die Zeit - nur dass es einige sind, stellte ich schon öfters fest.


Sie, als anonymer Teilnehmer behaupten das?


Als was antworten Sie denn Herr Müller.
Doch sicherlich nicht als Versicherungsberater, denn wenn Sie dies wären, müssten Sie doch im Vermittler-Register eingetragen sein!

Ich bin die Geschäftsleitung VersSulting Biometrtie - VersSulting ist Versicherungsberater und steht im Vermittlerregister. Ich muss als Angestellter dort nicht stehen und meine Erlaubnisurkunde als Erlaubnisträger der VersSulting hängt an der Wand!

Wer sind Sie denn? name, Adresse, Vermittlernummer im Register? Haben Sie ja wahrscheinlich nicht!

Behörde????

Der Debeka Skandal scheint an Ihnen vorbeigelaufen zu sein!

Apropos Debeka - das ist kein einziger Mitarbeiter, der den Kunden Versicherungen vermittelt, im Vermittlerregister registriert!


Lesen und verstehen ist nicht gerade ihre Stärke.
Wo habe ich etwas in meinem Text von der Debeka geschrieben?
Nachdem 99 % der Beamten in einer PKV versichert sind, kann man diese doch fragen, oder etwa nicht?

Und davon sind fast 40% bei der Debeka!

Ja, man kann Laien fragen wo sie versichert sind - ganz schlau ....

Verband - dann landet man über den DBB bei der DBV - eine geradezu tolle Empfehlung in der heutigen Realität!
[/color]


Nicht nur bei der DBV, aber Sie kennen sich wohl nicht mit den Berufsverbänden, bzw. Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes aus!

Welchen Versicherer empfehlen Sie denn?

immer den passenden nach Aufnahme von Wünschen und Bedürfnissen in Bezug auf die persönliche Situation !![

Das kann die Alte Oldenburger, die Barmenia, die Debeka, die DKV, die LKH, die Universa sein /color]

[quote][/quote]
[quote][quote][quote]Wenn der TE Interesse hat, bekommt er auch weiter Informationen, bzw. Unterlagen von mir ohne einen Cent zahlen zu müssen.[/quote][/quote][/quote]
[quote][quote]
Nur, dass Sie 1. anonym und 2. mutmaßlich nur als Anex mit dem Ziel VERMITTLUNGS-ERFOLG beraten dürfen, also laut IDD nicht unabhängig sind![/quote][/quote]
[quote]
Sie schreiben hier völligen Unsinn.
Aber diese Diskussionen mit ihnen sind mir nicht neu, hatte ich ja schon öfters
Ich suche hier keine Kunden, wie Sie z.B.[/quote]

Was tun Sie dann? Demnach sind sie gar kein Versicherungsvermittler, wollen mir aber meine kompetenz absprechen?

[quote]Aber ich helfe PKV-Kunden, dass diese nicht ihr teuer verdientes Geld an Leute wie Sie verschwenden müssen.[/quote]

Ein Laie, der Profis in die Suppe spucken will. Ein Versicherungsberater ist völlig unabhängig und berät professionell und situativ und haftet für das, was er tut!

Wo ist denn bitte ihre Haftung?
[quote][/quote]
[quote][quote][/quote][/quote]
[quote][quote][quote][/quote][/quote][/quote]
[quote][quote][quote][quote]Da sind ein paar Euro Investition in einen Versicherungsberater, der ja sowieso keine Provisionen erhält, und der sich mit dem Thema auskennt, schon eine gute Geldanlage![/quote][/quote][/quote][/quote]
[quote]
Eigenlob stinkt![/quote]

Da steht in EINEN Versicherungsberater - es gibt ja auch Andere hier!
[quote]
[/quote]
[quote][quote][quote]
Und den Beweis, dass Sie sich damit auskennen, treten Sie hier im Forum noch an?[/quote][/quote][/quote]
[quote][quote]
Nach über 30 Jahren inkl. Unternehmensberater privater Krankenversicherung, gesetzlicher Krankenkassen, Regierungen in der EU, Seminaren, Vorträgen, Artikeln und auch als Produktmanager, der selbst PKV Produkte inkl. AVB entwickelt hat? Ich bitte Sie![/quote][/quote]
[quote]
Und Sie sind der Auffassung, dass nur Sie solche Leistungen vollbracht haben?[/quote]

Sie haben was vollbrachtß
[quote]
Aber weshalb Sie sich immer als Versicherungsberater ausgeben, ist mir schleierhaft.[/quote]

Weil ich ja der bin, der den Versicherungsberater VersSulting - der im Register steht - mit Leben erfülle und auch der Erlaubnisträger bin, wie die IHK mir persönlich bestätigt hat!
[quote]
Und natürlich müssen Sie immer das letzte Wort haben.[/quote]

Und Sie nicht?

--
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Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
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Antragstellung bei Öffnungsaktion

Vers.-Berater Gamper, Fulda, Montag, 10.04.2017, 09:42 (vor 2783 Tagen) @ derKVProfi

Ich bin, offen gesagt, wenig begeistert, dass diese Threads hier als eine Art „Kampfzone“ von Steinbock und derKVProfi genutzt werden.

#An alle, die diese Threads lesen: Ich habe bereits negative Diskussionserfahrungen mit Herrn Thorulf Müller in einer anderen Community gemacht (http://www.finanztip.de/community/thema/78-verssulting-ug?postID=37528#post37528). Sein, aus meiner Sicht, aggressiver und verwirrter Stil haben mich dazu veranlasst, nicht mehr mit ihm zu kommunizieren. Heute, noch einmal eine Ausnahme

# Herrn Thorulf Müller: Worum eiern Sie so herum. Steinbock weist m.E. zu Recht darauf hin, dass dem unvoreingenommenen Leser nicht klar ist, in welcher Funktion Sie hier schreiben. Schon die in diesem Forum verwendete Signatur lässt Interpretationen offen. Bevor Sie Transparenz einfordern, sollten Sie erst einmal Transparenz zeigen. Fangen Sie doch damit an, Steinbock eine plausible Erklärung dafür zu geben, warum Sie als öffentliches Gesicht der VersSulting UG (haftungsbeschränkt) wahrgenommen werden, aber Ihre Schwester Sigurd Gesellschafterin und Geschäftsführerin der VersSulting UG (haftungsbeschränkt) ist. Das kann doch ganz plausible und angemessene Gründe dafür geben. Wenn Sie hier nicht transparent sind, laden Sie Menschen wie Steinbock ein, weiter zu recherchieren und weitere Spekulationen anzustellen.

Und, von welcher Zulassungsurkunde sprechen Sie hier? Als Erlaubnisinhaberin fungiert die UG, die wiederrum von Ihrer Schwester als Geschäftsführerin vertreten wird.

# Steinbock: Sachliche, stilvolle und witzige Kommentare erachte ich immer als wertvoll. Normalerweise sollte man auch in der Lage sein, mit Menschen zu kommunizieren, die einer anderen Berufsgruppe angehören, einen anderen Stil pflegen, andere Beratungsansätze verfolgen usw. Eine Ausnahme gilt für Menschen, mit scheinbar unendlichen Geltungsbedürfnis wie m.E. Thorulf Müller (subjektive Meinung) einer ist. Solche Menschen „entzaubern“ sich schnell selber. Da sollte man einfach mal einen Punkt setzen können und nicht die halbe Nacht damit verbringen, das letzte Wort zu haben.

Mit besten Grüßen

Robert Gamper
Versicherungsberater

Antragstellung bei Öffnungsaktion

Steinbock @, Montag, 10.04.2017, 10:16 (vor 2783 Tagen) @ Vers.-Berater Gamper

Hallo Herr Gamper,

ich bin ihrer Meinung.

Nicht nur Sie, sondern auch ich habe bereits in einigen anderen Foren solche Diskussionen mit Herrn Müller gehabt.

Damals hat er es zumindest zugegeben, dass der Hinweis Versicherungsberater auf ihn nicht zutrifft.

Er muss auch immer das letzte Wort haben und kann scheinbar auch Kommentare von anderen Experten nicht akzeptieren.

Ich finde es traurig, dass man ihn in solcher Form hier gewähren lässt.

Und ich finde auch den Hinweis den er stets wiederholt beschämend, "bis hier her waren meine Antworten kostenfrei".

Richtig ist, dass er lediglich als Angestellter für einen Versicherungsberater tätig ist und somit für seine Antworten vermutlich auch keiner persönlichen Haftung unterliegt.

Für die Leser hier im Forum, empfehle ich nachfolgenden Link der IHK Frankfurt aufmerksam zu lesen.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/finanzplatz/finanzdienstleister/brancheninformationen...

Mit besten Grüßen vom Steinbock,
der schon fast 35 Jahre im Versicherungsaußendienst tätig ist.

Antragstellung bei Öffnungsaktion

admin ⌂ @, Braunschweig, Montag, 10.04.2017, 10:42 (vor 2783 Tagen) @ Steinbock

Da die Sachargumente nun ausgetauscht sind schließen wir diese Diskussion. D. Red.

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