GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 11.02.2017, 13:31 (vor 2840 Tagen) @ Martin

Der AG meldet ... entscheiden tut die Krankenkasse ggf. später im Falle einer sv-Prüfung bis hin zur Nichtigkeit ....

Nun, was tut ein Berater ... er berät ... er schaut sich an, was geplant ist und weist auf die Fallstricke hin und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf um ein Ziel zu erreichen!

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